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Autor Thema: Schenkung in der Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 3580 mal)

communicator

Schenkung in der Wohlverhaltensperiode
« am: 09. Juni 2010, 00:09:24 »

Hallo zusammen,

mir ist bekannt, dass eine Erbschaft in der Wohlverhaltensperiode zu 50% an den TH geht.

Ich habe nun zufällig im Internet einen Absatz gefunden, dass Schenkungen nicht pfändbar sind.

Ist dies richtig und gilt das auch für Immobilien?

Wenn ja, gelten irgentwelche Höchstgrenzen und kann einen ein Gläubiger daraus "einen Strick" knüpfen (Versagung RSB)?


viele Grüße
Gespeichert
 

Fallera

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  • Beiträge: 1536
Re: Schenkung in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 09. Juni 2010, 07:39:47 »

Hallo,

ja, Schenkungen in der WVP sind unpfändbar.

Es ist allerdings so, dass Schenkungen nicht als "vorgezogenes Erbe" zu deuten sein dürfen! Schenken z. B. Ihre Eltern Ihnen eine Immobilie so könnte dies der Fall sein.
Gespeichert
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