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Autor Thema: Schulden vorzeitig getilgt und nun?  (Gelesen 4432 mal)

Garfield

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Schulden vorzeitig getilgt und nun?
« am: 07. November 2008, 11:06:35 »

Hallo Zusammen,

eine Frage, vielleicht kann mir ja jemand helfen?

Ich habe vor ca. 2,5 Jahren die Verbraucherinsolvenz beantragt. Das Verfahren ist auch durch und die WVP läuft, inkl. der Restschuldbefreiung.

Jetzt ist es aber so, das ich durch die ausgeübten Lohn- bzw. Gehaltspfändungen meine Schulden schon nach 2,5 Jahren komplett getilgt habe. Am Jahresanfang bat ich meinen TH um Mitteilung, wie hoch diese noch sind. Und gemäß dieser Mitteilung habe ich den Punkt erreicht, an dem ich die Schulden komplett getilgt habe und nun trotzdem noch die Lohnpfändung bestehen bleibt. Mein TH sagt zwar, das mir nichts verloren geht, da ich überzahlte Gelder  zurückerhalte. Dennoch würde ich gern wieder über mein normales, volles Gehalt verfügen. Aber mein TH kommt irgendwie nicht zu Potte. Was kann ich tun, damit das Amtsgericht meinem TH anweist, meinen Arbeitgeber zu informieren, das dieser den pfändbaren Betrag meines Gehaltes nicht mehr abzuführen hat.

Ich habe alles getan, um meine Schulden so schnell wie möglich abzuzahlen. Jetzt kommt aber seitens des Amtsgerichts und des TH keiner mal auf mich zu, dass die Lohnpfändungen gestoppt werden. Kann ich hier eingreifen?

Außerdem bekommt der TH ja noch 5 % der verwalteten Gelder als Gehalt für seine Dienste. Aber auch diese 5 % sind durch die schon überzahlten Lohnpfändungen drinn.

Viele Grüße
Garfield
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Feuerwald

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Re: Schulden vorzeitig getilgt und nun?
« Antwort #1 am: 07. November 2008, 11:28:04 »

von alleine passiert auch nichts.
S i e  müssen jetzt aktiv werden und einen Antrag auf  Erteilung der vorzeitigen Restschuldbefreiung beim Insolvenzgericht stellen. Nur dann endet das Restschuldbefreiungsverfahren und die Lohnabtretung und Sie sind vorzeitig "raus".
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Garfield

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Re: Schulden vorzeitig getilgt und nun?
« Antwort #2 am: 07. November 2008, 13:41:46 »

Vielen Dank für die Info.

Kann ich mich dann nun direkt an mein für mich zuständiges Gericht wenden, unter Umgehung des THs? Und wenn ja, ist dies ein kostenpflichtiger Antrag oder kann dieser auch formlos bei Gericht eingereicht werden?

Ich denke mal, ich werde einfach mal dort anrufen und nachfragen.

Viele Grüße
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nixnutzwutz

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Re: Schulden vorzeitig getilgt und nun?
« Antwort #3 am: 26. November 2008, 14:21:03 »

Hallo Garfield,

mich würde mal interessieren, wie die Sache weitergegangen ist, da ich mich in einer vergleichbaren Situation befinde. (Mit der Ausnahmen, daß MEIN TH es trotz höflicher Bitte nicht für nötig hält, mich über den aktuellen Schuldenstand zu informieren...)

Jedenfalls habe ich keine Lust, auch nur einen Monat länger gepfändet zu werden als unbedingt nötig.

Bin gespannt auf Deinen/Ihren Bericht!
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lucca_m

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Re: Schulden vorzeitig getilgt und nun?
« Antwort #4 am: 26. November 2008, 19:41:24 »

Gehen Sie zum Insolvnezgericht und schauen Sie in Ihrer Insolvenzakte nach. Das steht die angemeldete Summe, die letztendlich - zzgl. der Verfahrenskosten - beglichen werden muss.

Ihr TH ist nicht dazu verpflichtet.
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Garfield

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Re: Schulden vorzeitig getilgt und nun?
« Antwort #5 am: 27. Januar 2009, 21:19:20 »

Hallo nixnutzwutz,

leider lief es nicht gut. Ich habe den Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung vor knapp drei Monate gestellt und den Erfolg kannst Du in meinem neuen Beitrag lesen. Hier der Link: http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Schwierigkeiten-bei-der-vorzeitigen-Restschuldbefreiung-3792.html.

Eigentlich alles zum Verzweifeln.

Ich hoffe, Du hast mehr Erfolg als ich. Ich drücke Dir die Daumen.
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