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Autor Thema: Selbständigkeit in der Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 3191 mal)

Zwiebel

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Selbständigkeit in der Wohlverhaltensperiode
« am: 29. September 2010, 18:55:57 »

Hallo,

ich habe eine Frage, auf die ich dringend eine Antwort bräuchte...

Seit April 2006 bin ich in der Insolvenz, habe immer versucht einem geregelten Job nachzugehen.... War oft nicht so einfach, wenn mein IV meine Arbeitgeber über die Inso unterrichtet hat.... (bin Speditionssachbearbeiterin)
Wie auch immer! Ich habe nach meinem letzten Jobverlust beim Arbeitsamt erwähnt, mich dann eben selbstständig zu machen.... Es gibt da eine Regelung, bei der man 90 Tage Restanspruch auf Alg. haben muss, um dann Anspruch auf ein Gründerzuschuss zu haben...Habe nicht lange überlegt, und innerhalb einer Woche ein Konzept, die positive Stellungnahme der IHK und eine Gewerbeanmeldung auf die Beine gestellt.... War ich auch ganz stolz drauf.... Bis zu diesem Augenblick habe ich mir gedacht, dass es besser ist auf eigenen Beinen zu stehen als in 3 Monaten von der Sozialhilfe zu leben.... Leider habe ich wohl etwas ganz entscheidendes vergessen.

Bei allen Alleingängen habe ich nicht gefragt, ob ich dies alles in der Wohlverhaltensperiode überhaupt darf, und welche Nachteile mir evtl. entstehen könnten?????
Kann ich mit diesem Alleingang meine Restschuldbefreiung gefährden???
Ich wollte doch nur nicht von Sozialhilfe leben!!!

Liebe Grüße
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horst69

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Re: Selbständigkeit in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 29. September 2010, 19:10:23 »

Hallo !

Erstmal ganz ruhig bleiben !

In der WVP mußt du deinen TH nicht um Erlaubnis fragen, ob du dich selbstständig machen darfst !
Aber du musst Ihn definitiv davon in Kenntnis setzten, am besten BEVOR man aktiv wird !

Zumal sich mit dem Gründerzuschuß auch deine Einkommenssituation geändert hat, nehme ich mal an.

Algemein hat die Selbstständigkeit so Ihre Tücken.
Du musst die Gläubiger so stellen, als wenn du ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wärst, was die Pfändbaren Bezüge angeht.
Das ist die Große Frage, wirft dein Geschäft genug ab um alles zu finanzieren ??

Gab es schon Ärger mit dem TH ??

Gruß Horst
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paps

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Re: Selbständigkeit in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 29. September 2010, 19:12:26 »

Horst war schneller.  :whistle:

am Besten mal 295(2) in die Suchfunktion eingeben, oder Selbständigkeit.

Ich gehe davon aus, dass zumindest der "Speditionssachbearbeiter" als Grundlage zu nehmen  ist.
« Letzte Änderung: 29. September 2010, 19:15:28 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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horst69

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Re: Selbständigkeit in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #3 am: 29. September 2010, 19:14:20 »

Erster :juchu:

Mal im Ernst, wie würdest du die Lage sehen   @paps
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Feuerwald

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Re: Selbständigkeit in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #4 am: 29. September 2010, 19:15:41 »



Bei allen Alleingängen habe ich nicht gefragt, ob ich dies alles in der Wohlverhaltensperiode überhaupt darf

- unterstellt, Sie befinden sich tatsächlich in der sog. Wohlverhaltensphase (das eigentliche Insolvenz bereits aufgehoben), haben Sie die frei Wahl und brauchen auch kein OK vom TH.


und welche Nachteile mir evtl. entstehen könnten?????

- richtig gemacht, insolvenzrechtlich gar keine! § 295 Abs. 2 InsO lesen und verstehen. Ganz allgemein ist die Tragfähigkeit des Gründungskonzepts für die Zukunft wichtig. Eine Woche Vorbereitung erscheint recht wenig. 
 

Kann ich mit diesem Alleingang meine Restschuldbefreiung gefährden???

- Nein. Sie müssen jedoch § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO beachten
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

horst69

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Re: Selbständigkeit in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #5 am: 29. September 2010, 19:21:41 »

@feuerwald

Aber er muss dem TH doch informieren !?!
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Feuerwald

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Re: Selbständigkeit in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #6 am: 29. September 2010, 19:24:08 »

klar,

"Sie müssen jedoch § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO beachten (= Informationspflicht)"

D.h. aber nicht, dass man den Th erst fragen muss, ob man denn darf!



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paps

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Re: Selbständigkeit in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #7 am: 29. September 2010, 19:24:37 »

§295 1.3 InsO

hat er doch geschrieben.



edit:
Ich habe heute aber auch nur Pech 

              V
              V
              V
              V 
« Letzte Änderung: 29. September 2010, 19:26:37 von paps »
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horst69

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Re: Selbständigkeit in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #8 am: 29. September 2010, 19:26:03 »

Sorry, hatte ich nicht richtig gelesen !!

Das er keine Erlaubnis braucht ist soweit klar :wink:
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Zwiebel

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Re: Selbständigkeit in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #9 am: 29. September 2010, 19:43:08 »

 
Ich bin im Aufbau eines Bürodienstleistungsservices.... (weiblich)

Natürlich habe ich die Hoffnung meine finanzielle Situation langfristig verbessern zu können, zurzeit allerdings ist das nicht erwähnenswert... Der Gründerzuschuss von monatlich 300 EUR geht fast komplett für die Krankenversicherung drauf, und da ich seit dem 01.09 2010 erst selbständig bin, halten sich Einnahmen und Ausgaben erst einmal die Waage.... Das AlG was weitergezahlt wird ist nicht so doll...

Mit dem IV gab es noch keine Probleme, ich habe kaum etwas mit Ihm zu tun, er sitzt 150 km von mir entfernt.... Es reichte Ihm bisher, wenn ich pünktlich meine Verdienstbescheinigungen (Kontoauszüge will er nicht mehr sehen)zugesendet habe....

Danke für die Antworten, wenn auch immer etwas undurchsichtiges darunter ist... :gruebel:

 :juchu:???????????????????????????????????

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paps

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Re: Selbständigkeit in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #10 am: 30. September 2010, 17:20:37 »

Bürodienstleistungsservice ist ein weiter Begriff.

Gibt es ananloge Berufe / Firmen ?
Was verdient man dort als Angestellter?
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