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Autor Thema: Selbstständig in der WVP  (Gelesen 2100 mal)

horst69

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Selbstständig in der WVP
« am: 18. Juli 2012, 18:49:54 »

Hallo an Alle !

Ich habe eine Frage.

Wie ist es denn nun mit der selbstständigkeit !?

Ist es eine Obliegenheit seine BWA´s dem Treuhänder zu überlassen ??
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Insokalle

Re: Selbstständig in der WVP
« Antwort #1 am: 20. Juli 2012, 17:05:14 »

in der WVP oder nach Freigabe ich sehe dafür keine Grundlage
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Feuerwald

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Re: Selbstständig in der WVP
« Antwort #2 am: 20. Juli 2012, 17:15:48 »

Es gibt eine Auskunftspflicht gegenüber dem TH auf  verlangen:

dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;

Es gibt keine Pflicht eine monatliche BAW zu erstellen.   

Selbst wenn man dem TH über sein „Vermögen“ informiert, kann daraus kein Anspruch auf  Entrichtung von Abführungsbeträgen abgeleitet werden.  Der ergibt sich alleine aus 295 Abs. 2 InsO.



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