"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Sonderzahlung  (Gelesen 2973 mal)

Anton43

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 23
Sonderzahlung
« am: 14. Januar 2010, 16:13:09 »

Hallo!

Kann mir jemand helfen?Wir haben mit dem Januargehalt eine Sonderzahlung erhalten,es wurde vom Vorstand beschlossen,daß alle Mitarbeiter der Firma eine Sonderzahlung  erhalten werden.Der Betrag entspricht 30 % des Novembergrundgehaltes 2009,die bei mir 618,-Euro betragen.Geblieben sind mir nicht mal 50,-Euro,ist das richtig so?Darf eine einmalige Sonderzahlung gepfändet werden?

LG Anton
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Sonderzahlung
« Antwort #1 am: 14. Januar 2010, 17:10:34 »

Ja als reine Sonderzahlung.
Zitat von: §850ffZPO
(4) Die Pfändung des in Geld zahlbaren Arbeitseinkommens erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner aus der Arbeits- oder Dienstleistung zustehen, ohne Rücksicht auf ihre Benennung oder Berechnungsart.

Unpfändbar sind...
2. ...Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Anton43

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 23
Re: Sonderzahlung
« Antwort #2 am: 14. Januar 2010, 18:10:22 »

Danke Paps,finde es zwar nicht ok,aber was will man machen,ist eben so bin froh wenn alles vorbei ist,bin jetzt im 5.Jahr

LG Anton
Gespeichert
 

zockerman

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 17
Re: Sonderzahlung
« Antwort #3 am: 20. Januar 2010, 18:50:02 »

Hallo zusammen,

also wenn ich das richtig verstehe kann eine Sonderzahlung, nicht aber Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld gepfändet werden ? Wie sieht es mit einer "Jahressondervergütung" aus, welche als Bonus für erreichte Ziele gezahlt wird ? Vor allem wenn sie jedes Jahr statt Weihnachts.- und Urlaubsgeld gezahlt wird ? Nur die Beträge sind je nach erreichten Zielen verschieden.

Ich hatte irgendwo gelesen, das Sonderzahlungen, egal welche,  bis zu einem Betrag von 500 € nicht gepfändet werden können ???


viele Grüße Alex

Gespeichert
Politik ist die Kunst, von den Reichen das Geld und von den Armen die Stimmen zu erhalten, beides unter dem Vorwand, die einen vor den anderen schützen zu wollen.
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Sonderzahlung
« Antwort #4 am: 20. Januar 2010, 19:10:47 »

lesen Sie doch bitte mal den ersten Satz von Antons Beitrag (#01)

Gibt es in ihrem Fall eine Betriebsvereinbarung, dass anstelle von Weihnachts- und Urlaubsgeld diese Sonderzahlung gezahlt wird, könnte man zumindest im Zeitlichen Rahmen mit dem Weihnachtsfest von einer Freistellung von 500,- ausgehen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz