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Autor Thema: Sterben während der Verbraucher - Insolvenz *Fragen*  (Gelesen 3060 mal)

Thunder198165409

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Sterben während der Verbraucher - Insolvenz *Fragen*
« am: 26. März 2013, 22:55:41 »

Guten Abend,

Meine Eltern sind seit 2 Jahren in der Privaten-/ Verbraucherinsolvenz. Haben beide jeweils in den letzten 1-2 Monaten ihre Schreiben erhalten das sie jetzt in der 6 jährigen Wohlverhaltensphase sind. Letzten Samstag starb mein Vater. Sein zuständiger Treuhänder wurde am Montag direkt da drüber informiert und wartet nun auf das übermitteln der Sterbeurkunde.

Nun haben wir bzw. meine Mutter das Problem das zusätzlich zu der Trauerbewältigung auch noch Zukunftsängste hinzu kommen. Ich habe mich schon versucht in den verschiedensten Foren und durch Google ein wenig zu belesen was auf sie jetzt zu kommen wird, treffe aber immer wieder auf unterschiedliche Infos und Aussagen. Deshalb würde ich gerne meine ganzen Fragen hier einfach mal stellen und hoffe, das ich hier ein wenig Licht ins dunkel bekomme.

Beide beziehen/bezogen eine volle Erwerbsminderungsrente ( Vatern = 900 € ; Muttern = 730 € ). Jeder ist in seinem eigenen Inso. Verfahren.

Nun ist es ja wohl so, das mit dem Tod sein Inso. Verfahren aufgehoben wird und die Schulden als Erbe ja wieder vorhanden sind. Da es bis auf die Schulden bei ihm nichts zu erben gibt, wird das Erbe deshalb auch wohl von allen Erbberechtigten ausgeschlagen. Er hatte zu Lebzeiten eine Sterbegeldversicherung über 5000 € abgeschlossen, wo meine Mutter als Begünstigte vermerkt wurde.

Nun zu den Fragen,

1. Bzgl. der Sterbegeldversicherung: diese Versicherung wurde an das Bestattungsinstitut abgetreten um nicht in Vorkasse gehen zu müssen und um sich den ganzen Papierkram zu ersparen. Die Restsumme ( wohl zwischen 2000 € und 2500 €, je nach tatsächlichen Kosten ), soll dann per Scheck an meine Mutter ausgezahlt/ausgehändigt werden. Nun haben wir die Befürchtung, das die Restsumme bzw. sogar die gesamte Summe der Sterbegeldversicherung in ihre Insolvenzmasse fließen wird/muss. Kann es da in der Tat zu Problemen kommen ? Man hat einfach vorher nicht daran gedacht den Bezugsberechtigten für die Dauer der Inso. zu ändern.

2. Mein Vater musste damals an seinen Treuhänder um die 340 € für die Sterbegeldversicherung zahlen, was wohl irgendwie mit dem Rückkaufswert zu tun hatte, es ging irgendwie da drum, wenn er diese 340 € nicht gezahlt hätte, würde er nur Anrecht auf ca. 2500 € der Versicherungssummer haben und bei Zahlung der 340 € hätte er Anrecht auf die gesamten 5000 €. Kann man diese 340 € jetzt durch den Tod wieder von seinem Treuhänder zurück fordern ?

3. Meine Mutter wird zu ihren 730 € Erwerbsminderungsrente wohl 3 Monate lang nochmals die volle Rente von meinem Vater beziehen ( Sterbevierteljahr ), werden diese ( jeweils 900 € ) zu ihren 730 € hinzu gerechnet um somit dann deutlich über der Pfändungsfreigrenze zu liegen oder kann sie über die vollen Gelder verfügen, da sie ja auch die Kosten für z.B. Miete, Strom usw. ja dann jetzt allein tragen muss ?

4. Sind volle Erwerbsminderungsrenten überhaupt pfändbar, da sie ja aufgrund von/durch Krankheiten gezahlt werden ( anders als bei Alters Renten )?

5. Ihr wird nach dem Sterbevierteljahr wohl dann die große Witwenrente gewährt werden, die nach meinen gefundenen Informationen wohl 55 % der Altersrente ( wobei ich wieder nicht weiß ob tatsächlich die Altersrente oder doch erst mal noch die Erwerbsminderungsrente gemeint ist) betragen wird. Wenn man davon ausgeht, das von der aktuellen Rente die 55 % also bei 900 €, wären das 495 € die ihr als Witwenrente zusätzlich zu ihren 730 € also insgesamt 1225 € zustehen würden, dann währe sie ja wieder über der Pfändungsfreigrenze und müsste laut Tabelle etwas über 100 € abtreten. Stimmt die Rechnung oder werden beide Bezüge einzeln für sich betrachtet und sie würde bei beiden Bezügen jeweils unter der Pfändungsfreigrenze bleiben ?

Ich weiß, es sind Fragen über Fragen, aber es sind eben auch nun mal Fragen, die einem zusätzlich zu der Trauerbewältigung nicht in Ruhe lassen und man so was ungern auf sich zu kommen lassen möchte und lieber vorher weiß was evtl. passieren wird.

Wie oben geschrieben, hoffe ich, das ihr da ein wenig Licht ins dunkel bringen könnt !

LG

Thunder198165409
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paps

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Re: Sterben während der Verbraucher - Insolvenz *Fragen*
« Antwort #1 am: 27. März 2013, 17:28:20 »

Die Erbausschlagung wäre das eine und die Überleitung in eine Nachlassinsolvenz das andere, das dringend anzuraten wäre.

Die Sterbegeldversicherung wird an den Bezugsberechtigten ausbezahlt.
Da hier eine Abtretung vorliegt, wird zunächst an den Abtretungsberechtigten auszuzahlen sein.
Allerdings muss sich das ganze mal ein Fachmann ansehen. Hier spielen viele Faktoren eine weitere Rolle  In Abhängigkeit davon, in welchem Verfahrensabschnitt die Mutter zum Todeszeitpunkt genau war, wird dann die Restsumme als Neuvermögen ganz oder als Einnahme von Todes wegen zur hälfte pfändbar.
Hie könnte wegen der Zweckgebundenheit aber ein Antrag auf Freistellung der Summe beim Amtsgericht gestellt werden.

Wenn die Freigabe durch Zahlung des RKW in die Insolvenzmasse erfolgt ist, hat der Th kein Anrecht auf die Versicherung.

Die Zusammenrechnung der Renten muss das Insolvenzgericht beschließen. Dann würde aus den 1630 der pfändbare Betrag zu berechnen sein.
Und ja, als anderes Einkommen sind auch E-Renten pfändbar

Die große Witwenrente wird nur nach Vollendung des 47.LJ oder bei Erziehung minderjähriger Kinder bis zu dessen 18. LJ gezahlt.
Sie berechnet sich aus den hochgerechneten Rentenansprüchen bis Erreichen der Altersrente (davon dann 55%)
Auch hier gibt die Deutsche Rentenversicherung Auskunft. Am genauesten sit die Jährliche Information zur Rente. Dort können Sie den hochgerechneten Betrag ablesen.
Zur Zusammenrechnung siehe oben.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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