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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Steuererklärungen der letzten Jahre, TH hat nicht richtig geprüft  (Gelesen 5578 mal)

HausH


 :hi:,

habe im Moment Urlaub und erstelle nebenher meine Steuererklärung, seit letztem Jahr darf ich das ohne das der TH darüber schaut (und unterschreibt). Ich habe jetzt selbst festgestellt das in den Jahren 12 und 11 unter außergewöhnliche Belastungen Angaben nicht angegeben worden sind. Hierbei handelt es sich um Fahrkosten bei Behinderung, das FA erkennt 3000 Km pro Jahr mit 30 cent an. Bei mir waren das in 2013 1800 €, diese sind auch anerkannt worden.

Ich habe in den Jahren 2011 und 12 nicht gewusst das man diese Kosten  Steuerlich geltend machen kann, musste jedoch aufgrund der laufenden Insolvenz die Erklärungen von meinem TH prüfen und freigeben lassen. Scheinbar hat der TH das auch nicht gewusst, wer haftet jetzt für den Schaden?(falls das FA das nicht im nachhinein noch ändert)

mfg
HausH
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wiwo

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Hallo,

meine Antwort rein aus dem Bauch heraus: Warum willst Du schlafende Hunde wecken? Für die Erstellung von korrekten Steuererklärungen für die Jahre 2011 und 2012 war einzig und alleine Dein TH verantwortlich, von Dir wurde lediglich erwartet, dass Du ihm sämtliche Dir zur Verfügung stehenden Unterlagen zur Verfügung stellst. Wenn Dein TH dazu nicht in der Lage war ist dies sein Problem, nicht Deines - schließlich hätte er auch die Möglichkeit gehabt, die Steuererklärungen von einem Steuerberater machen zu lassen - wie z.B. bei mir geschehen!

Ein Schaden ist wohl lediglich Deinen Gläubigern entstanden, die Verantwortung dafür trägst allerdings nicht Du selbst, sondern Dein TH.

Ich gebe hier nur meine eigene Meinung zum Besten ohne Anspruch auf rechtliche Korrektheit!
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Gruß
wiwo
 

HausH


 :hi:,

bei der Verantwortlichkeit, das habe ich vermutet. Da das FA ein Sonderfall ist bei den Gläubigern, darf das FA jede Steuererstattung einbehalten(ist ja kein einkommen)...so wie bei mir. Ich bekomme seit 2010 Rückzahlungen, die immer umgebucht werden auf die Zeit in der ich selbstständig war. Liest sich dann so, Umbuchung auf Umsatzsteuer 2009.

Ein Schaden ist mir insofern entstanden das ich bei richtiger Vorgehensweise des TH vermutlich beim FA mit der Steuererstattung für 2014 schuldenfrei wäre. Somit für 2015 mit Erstattung rechnen könnte.

gruß von HausH
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Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

waldi


Naja, es sind ja nicht unbedingt ausschließlich die Gläubiger, die hier vielleicht benachteiligt wurden.
Ich weiß ja nicht, wieviel Pfändbares bislang abgeführt wurde bzw. noch abgeführt werden wird, ob damit dann auch die Verfahrenskosten abgedeckt sind, oder am Ende genau dort die nicht abgerufene Steuererstattung fehlt.

Es kann natürlich der TH die abzugsfähigen Fahrtaufwendungen nur dann geltend machen, wenn ihm vom Schuldner auch entsprechende Unterlagen hierfür zur Verfügung gestellt werden, sprich Aufstellung der notwendigen Kilometer zum Beispiel.

Wenn das Finanzamt bei der Höchstgrenze von 3 Tsd. Kilometer einen Cut macht, dann errechne ich einen Höchstbetrag von 900€.
Der hier als anerkannt angegebene Betrag von 1800€ leuchtet mir da nicht ganz ein.

Wenn es jetzt darum gehen sollte, irgendein Schuldgefühl zu entwickeln, zu verdrängen oder auf den TH abzuwälzen, sprich: das eigene Gewissen zu bereinigen, dann würde ich beim Finanzamt eine Nachfrage starten, ob nicht wegen eigener Unkenntnis eine korrigierte Steuerklärung für 2011 & 2012 erstellt werden kann, die den tatsächlichen, damaligen Einkommens- und Aufwandsverhältnissen entspricht.

Hat sich mit Beitrag #2 überschnitten.
« Letzte Änderung: 14. Mai 2015, 20:55:42 von waldi »
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HausH


 :hi: @ Waldi,

Nein es geht nicht darum irgendetwas abzuwälzen, für den Fall das dass FA aber eine Änderung, wie du es schon angesprochen hast ablehnt, wäre es schon gut zu Wissen ob man den TH dran kriegen könnte (ob man es dann macht ist noch die andere Frage).

Das FA erkennt 3000 Km zu 30 cent ohne Nachweis an, wenn eine Behinderung vorliegt mit mind 80%, oder Merkmal G im Ausweis vermerkt ist. In meiner Familie sind 2 Personen zu dem Zeitpunkt schwerbehindert zu jeweils 100%, daher 1800 €. Bis zu 15 000 Km werden anerkannt wenn man Fahrtenbuch führt, da müssen aber mehr Kriterien erfüllt sein(nur zur Info).

Ich werde so vorgehen wie du es angeregt hast, eine Anfrage beim FA stellen ob ich die Erklärungen ändern kann.

gruß von HausH
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HausH


 :hi:,

so habe Antwort vom Finanzamt erhalten.Eine nachträgliche Änderung ist leider nicht möglich, mir wird sogar grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen. Fraglich ist für mich jedoch warum mir das vorgeworfen wird und nicht meinem TH. ER hat die Erklärungen unterschrieben, ich nur zu gereicht.

Sollte ich dies dem Finanzamt noch einmal im Detail erklären?

gruß HausH
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Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

eidechse


:hi:,

so habe Antwort vom Finanzamt erhalten.Eine nachträgliche Änderung ist leider nicht möglich, mir wird sogar grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen. Fraglich ist für mich jedoch warum mir das vorgeworfen wird und nicht meinem TH. ER hat die Erklärungen unterschrieben, ich nur zu gereicht.

Haben Sie dem TH denn auch alles erforderliche eingereicht, dass er überhaupt erkennen konnte, dass hier evtl. noch weitere "Abzugspositionen" geltend gemacht werden können? Wenn nein, dann wird die Verantwortlichkeit voll und ganz bei Ihnen liegen.
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HausH


 :hi:,

sicherlich, es geht immer noch um die Fahrkosten für schwerbehinderte, die mit der Krankheit/Schwerbehinderung im Zusammenhang stehen. In meinem Fall 1800 €, zuzüglich Zuzahlungen Medikamente ect. Das Finanzamt hat mir in dem Schreiben bestätigt das die Schwerbehinderungen anerkannt wurden, nur wussten die nichts von den außergewöhnlichen Belastungen.

Und das deswegen weil diese nicht explizit bei den außergewöhnlichen Belastungen im Detail angegeben worden sind. Erst für 2013, als ich meine erste Erklärung selbst wieder abgeben durfte, habe ich das angegeben und es wurde akzeptiert. Hätte der TH das nun erkennen müssen? Warum hat er nicht einen Steuerberater beauftragt? Ich durfte die Erklärung nicht erstellen.

Die Verantwortung kann gar nicht bei mir liegen, ich habe die Erklärung nicht unterschrieben. Ich sehe es inzwischen so das dass Finanzamt sich als einer der Gläubiger einen Vorteil verschafft, wenn es die Bescheide nicht ändert. Da meine WVP erst in 2013 begann, müssten die Erstattungen doch in die Insolvenzmasse fließen. Ich habe also nichts von einer Änderung...außer das meine Schuld beim FA früher abgezahlt wäre.

gruß HausH
« Letzte Änderung: 05. Juni 2015, 16:10:58 von HausH »
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eidechse


Zitat
Hätte der TH das nun erkennen müssen?

Da hier kein Mensch weiß, was Sie dem TH alles vorgelegt und mitgeteilt haben, kann diese Frage auch nicht beantwortet werden. Es wäre im Übrigen Ihre Pflicht gewesen, dem TH alles wahrheitsgemäß und umfassen mitzuteilen. Haben Sie dies nicht getan, liegt ein Verstoß gegen Ihre Mitwirkungspflichten vor, der aber nicht mehr zum tragen kommen dürfte, da ein Versagungsantrag nur auf § 290 InsO gestützt werden könnte und diese Versagungsgründe im Schlusstermin vorzubringen sind (altes Recht).

Zitat
Warum hat er nicht einen Steuerberater beauftragt?


Das wäre aber nur dann zielführend gewesen, wenn Sie dem TH alles erforderliche mitgeteilt und Belege vorgelegt haben und der TH nur aus Unwissenheit die Eintragungen in der Steuererklärung unterließ.

Zudem werden die Auslagen für einen Steuerberater in der Regel von den Insolvenzgerichten als nicht erstattungsfähig für den TH angesehen. In Verfahren ohne Masse oder bei der die Masse gerade mal so zur Verfahrenskostendeckung ausreicht, hat man daher sowieso immer Schwierigkeiten mit der Beauftragung eines Steuerberaters. Ist es ein Verfahren mit ausreichend Masse, fängt im Regelfall das Insolvenzgericht bei der Rechnungslegung an zu Moppern und man muss als TH/IV begründen, warum man hier einen Steuerberater benötigt hat.

Zitat
Ich durfte die Erklärung nicht erstellen.

Die Verantwortung kann gar nicht bei mir liegen, ich habe die Erklärung nicht unterschrieben.

Dies ist ja auch grundsätzlich richtig, weil verantwortlich für die Erklärung nach AO der IV/TH ist. Das entbindet den Schuldner aber nicht von den Mitwirkungs- und Auskunftspflichten. Von daher ist Ihre Begründung, dass allein wegen des Nichterstellens und der Nichtunterschrift die Verantwortung gar nicht bei Ihnen liegen kann völlig unzutreffend.

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HausH


 :hi:,

@eidechse, verstehen Sie eigentlich was ich schreibe? Machen Sie doch mal die Schublade zu auf der steht, der TH ist unschuldig, kann gar keine Fehler machen.

Fakt ist, die Schwerbehinderung wurde angegeben, Nachweise erbracht in Form von Kopien. Fahrzeug vorhanden, Kilometer zur Arbeit mit Arbeitstagen angegeben. Außergewöhnliche Belastungen vorhanden, nur nicht explizit darauf hingewiesen. Klar ist doch das man bei 2 x 100% igen schwerbehinderten auch Krankheitskosten/Fahrkosten hat. So wie Sie argumentieren muss ich dem TH wohl erklären wie und was man absetzen kann???

http://www.insolvenz-news.de/der-insolvenzverwalter-muss-steuererklarungen-abgeben-nicht-der-insolvente-schuldner

dem dortigen Link folgen, dann kommt man zum BGH Urteil, Absatz 12 ist interessant darin steht, mit Eröffnung der Insolvenz hat der Schuldner seine steuerliche Handlungsfähigkeit verloren.

Ergo ist Ihre Aussage, dass meine Aussage nicht zutrifft, völlig unzutreffend  
gruß von HausH
« Letzte Änderung: 08. Juni 2015, 18:43:28 von HausH »
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waldi

Re: Steuererklärungen der letzten Jahre, TH hat nicht richtig geprüft
« Antwort #10 am: 08. Juni 2015, 19:31:13 »

Außergewöhnliche Belastungen vorhanden, nur nicht explizit darauf hingewiesen.

Ich weiß jetzt ehrlich gesagt nicht, was die ganze Aufregung noch soll.

Der TH hätte aus Zeitungslektüre, Lebenserfahrung, Wissenschaftssendungen oder was auch immer die vorhandene Schwerbehinderung nicht nur erkennen, sondern auch die steuerliche Geltendmachung schlussfolgern können.

Der Steuerpflichtige hätte einen oder zwei gezielte Hinweise in dieser Sache geben können.

Hätte, hätte, Fahrradkette.
Der Fall ist gelutscht.
Gibt es sonst noch Probleme?
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eidechse

Re: Steuererklärungen der letzten Jahre, TH hat nicht richtig geprüft
« Antwort #11 am: 09. Juni 2015, 13:11:46 »

Zitat von: HausH
@eidechse, verstehen Sie eigentlich was ich schreibe? Machen Sie doch mal die Schublade zu auf der steht, der TH ist unschuldig, kann gar keine Fehler machen.

Ich verstehe sehr wohl was Sie hier schreiben, aber Sie offenbar meine Beiträge nicht. Ich mache auch gar keine Schulblade auf, dass der TH generell unschuldig ist und gar keinen Fehler macht. Sie machen vielmehr die Schublade auf, dass der TH der einzige ist der Schuld haben kann, weil er nach der AO für die Abgabe der Steuererklärung verantwortlich ist.

Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass diese Argumentation zu einfach ist und es letzten Endes darauf ankommt, was der Schuldner dem TH denn im Einzelnen mitgeteilt hat. Dazu hatten Sie sich bis dato ausgeschwiegen, sodass hier niemand wusste, was der TH überhaupt bzgl. der Schwerbehinderung der Kinder wusste. War es bekannt und der TH hatte sämtliche notwendige Infos, dann hat er auch etwas falsch gemacht. Anderes habe ich aber zuvor auch nicht behauptet.

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Maurice Garin

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Re: Steuererklärungen der letzten Jahre, TH hat nicht richtig geprüft
« Antwort #12 am: 10. Juni 2015, 14:18:36 »


Fakt ist, die Schwerbehinderung wurde angegeben, Nachweise erbracht in Form von Kopien. Fahrzeug vorhanden, Kilometer zur Arbeit mit Arbeitstagen angegeben.

D.h., der Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkmalen lag dem TH vor? Dann hätte er die Fahrtkosten geltend machen müssen. Hat er aber nicht, und damit einen Schaden produziert.

Die Frage ist nur, wer den geltend machen soll? Einen Gläubiger werden Sie kaum dazu bewegen.
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