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Autor Thema: Steuerrückzahlung  (Gelesen 3165 mal)

kobold04

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Steuerrückzahlung
« am: 10. Dezember 2008, 18:11:16 »

Hallo!
Ich hab da noch mal ne Frage.
Und zwar geht es um Steuerrückzahlungen durch das Finanzamt.
Ich weiß zwar dass ich das Geld in der Wohlverhaltenperiode komplett an meinen Treuhänder abtreten muss, aber was ist mit einer Rückzahlung vom letzten Jahr (durch die Pendlerpauschale) die ja eigentlich vor der Insolvenzeröffnung war.
Ist das dann persönliches Pech? :gruebel:
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paps

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Re: Steuerrückzahlung
« Antwort #1 am: 10. Dezember 2008, 22:26:42 »

Im Verfahren geht die Rückzahlung zur Masse

Die WVP beginnt nach Aufhebung des Verfahrens und dann verbleibt die Erstattung in der Regel bei ihnen.

Gleiches trifft für die Erstattungen für Zeiträume vor der Eröffnung zu.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

kobold04

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Re: Steuerrückzahlung
« Antwort #2 am: 11. Dezember 2008, 23:37:16 »

Das heißt im Klartext das ich das Geld behalten könnte da die Erstattung ja rückwirkend für Anfang des Jahres wäre, wo das Verfahren noch nicht eröffnet war.Eröffnung 09/2008) Richtig?
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ThoFa

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Re: Steuerrückzahlung
« Antwort #3 am: 12. Dezember 2008, 00:04:17 »

Hallo,

falsch. Nach Eröffnung geht es zur Masse, es spielt keine Rolle für wann die Erstattung gezahlt wird.

MfG

ThoFa
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kobold04

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Re: Steuerrückzahlung
« Antwort #4 am: 12. Dezember 2008, 19:19:26 »

Na super, wäre auch zu schön gewesen.
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MASKIM

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Re: Steuerrückzahlung
« Antwort #5 am: 02. Januar 2009, 22:43:51 »

Hallo,
bin seit 10.2008 inWVP, aber habe von IV einen Brief erhalten, wo ich Abtretungen den Steuerrückzahlungen für 3 Jahre voraus unterschreiben sollte. Habe ich auch gemacht. Hat mein IV mich reingelegt? Darf ich Steuerrückzahlungen ab 2009 behalten? wie fordere ich diese Abtretung zurück?

Danke für die Antwort.
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