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Autor Thema: Stromerstattung  (Gelesen 2511 mal)

cindy

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Stromerstattung
« am: 01. Juli 2011, 11:52:44 »

Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum,
habe schon einige Beiträge durchsucht,
ich habe eine Private Insolvenz laufen,
die noch die Oktober´12 geht,dann bin mit durch.
Nun zu meiner Frage.
Wie sieht es  bei Stromrückzahlungen aus,
gehen die in die Insolvenzmasse oder geht das Geld an
mich, ich könnte es gut gebrauchen,da ich einen Umzug plane.
Muss ich, im Falle einer Rückzahlung den TH von in Kenntnis setzen.

Danke im voraus,für eure Antworten.

LG cindy
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Insoman

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Re: Stromerstattung
« Antwort #1 am: 01. Juli 2011, 12:34:48 »

Sind Sie bereits in der WVP?
Stromerstattungen sind "Überzahlungen" von Abschlägen, die sie aus Ihrem Selbstbehalt bedient haben.
In der WVP sind diese Erstattungen nicht anzeigepflichtig, Sie können darüber frei verfügen..
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

cindy

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Re: Stromerstattung
« Antwort #2 am: 01. Juli 2011, 13:33:41 »

wenn die Insolvenz seit Oktober `06 läuft ist man in der "WVP" oder ????
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Insoman

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Re: Stromerstattung
« Antwort #3 am: 01. Juli 2011, 14:19:54 »

Wenn Sie Nachricht über den Schlusstermin mit Aufhebung des Inso-Verfahrens (einschl.Ankündigung der RSB)bekommen haben, sind Sie in der WVP.
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