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Autor Thema: Tarifliche Einmalzahlung pfändbar ?  (Gelesen 4421 mal)

rookie

  • Gast
Tarifliche Einmalzahlung pfändbar ?
« am: 22. April 2010, 20:42:42 »

Ich bekomme demnächst im Zuge einer tariflichen Gehaltserhöhung als Ausgleich eine prozentuale Einmalzahlung auf mein Gehalt.

Unterliegt diese Einmalzahlung der Pfändung/Abtretung  ?
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Tarifliche Einmalzahlung pfändbar ?
« Antwort #1 am: 22. April 2010, 21:27:21 »

ja
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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