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Autor Thema: TH. droht RSB zugefähreden...!!!  (Gelesen 2274 mal)

tjballi

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TH. droht RSB zugefähreden...!!!
« am: 13. Juni 2008, 16:40:16 »

Hallo Alle miteinander,
vielleicht kann sich der eine oder andere an mein erstes Thread hier erinnern (Frau Schwanger was nun!!!??). Ich habe von einigen einige Ratschläge bekommen die hilfreich waren und jetzt brauche ich noch mehr hilfe.
Erstmal eine zusammen fassung:
TH hat meine frau nicht berücksichtigt als Unterhaltperson nach dem §850C ZPO da sie eigenes Arbeitseinkommen aus einer vollbeschäftigung, darauf hin haben mir die netten Leute hier geraten mich an meinem Arbeitgeber zu wenden. Gesagt getan und diesen Monat hat mein Arbeitgeber meine Frau als Unterhaltperson berücksichtigt und nur weniger geld an das Anderkonto überwiesen. Nach einigen briefverkehr TH mit dem Arbeitgeber, habe ich jetzt ein brief vom TH bekommen wo er von mir meine drei letzten Gehaltsabrechnungen und eine mitteilung ob meine Frau noch eigenes Arbeitseinkommen aus vollzeitbeschäftigung. Er würde Überprüfen, ob die Vorgehensweise des Arbeitsgebers Korrekt wäre und erforderlichenfalls Fehlbeträge bei mir nachfordern. Dazu hat er geschrieben dass ich meine Restschuldbefreiung gefährde wenn ich meine Obligenheiten nicht nachkomme.
Was meint er damit??? Ich habe bis jetzt alles korrekt angegeben sogar das gehalt meiner frau habe ich angegeben obwohl ich es nicht musste, sowie ich es im nachhinein erfahren habe.

Kann er meine RSB gefährden? Kann er evtl. die bearbeitung meines Insolvenzverfahrens beeinflußen?
Wie soll ich mich verhalten? Soll ich ihn auf dieses §850 Abs. c ZPO hinweisen? Der typ ist doch RA. er sollte es besser wissen als ich? Bitte hilft mir, ich bin jetzt ratlos??? und seine drohung macht mir kopfschmerzen
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paps

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Re: TH. droht RSB zugefähreden...!!!
« Antwort #1 am: 13. Juni 2008, 19:38:31 »

Allein deshalb dass er Rechtsanwalt ist, besagt doch noch lange nicht, dass er Recht hat.

Zu Ihren Obliegenheiten sollte es in diesem Falle gehören, mitzuwirken, dass Th den Durchblick erhält.
Also
-  reichen Sie die 3 Gehaltsbescheinigungen nach.
- Teilen Sie ihm mit, dass sich an den Einkünften Ihrer Frau seit der letzten Mitteilung nichts geändert hat.
- Und stellen Sie ihm frei, nach  §36.4 Satz2  InsO einen entsprechenden Antrag zur Prüfung der Nichtberücksichtigung zu stellen.

Die Aufgabe des Insolvenzgerichts besteht dann darin, zu entscheiden, ob das Einkommen Ihrer Frau, ausreicht, ihr einen angemessenen Unterhalt zu gewähren oder nicht.
 - BGH IXa ZB 142/04  - BGH VII 24/05
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

tjballi

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Re: TH. droht RSB zugefähreden...!!!
« Antwort #2 am: 13. Juni 2008, 20:32:47 »

Hallo Paps,
Es freut mich das du dich gemeldet hast, Danke für die schnellen Antworte.
darf ich fragen was das jetzt für mich für Konsequenzen hat?
ich dachte das der Antrag einer der Gläubigern stellen muss bzw. soll!! soll ich es troztdem ihm (TH. in dem falle) stellen obwohl er es nicht verlangt hat in seinem Schreiben?
und drittens also wie ich schonmal erwähnt habe meine frau ist jetzt schwanger und voraussichtlich bis september noch arbeiten geht, was ist nach dieser zeit dann, fals das gericht beschließt doch sie nicht zu berücksichtigen??
Sorry wenn ich schwer von begriff bin aber das sind alles fragen wo ich keine antworten drauf habe.
Noch eine frage was ist mit den steuerlichen sachen von meiner frau?? werden die auch in der inso-masse mit einfließen?
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