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Autor Thema: TH verlangt Geld in der WVP  (Gelesen 1873 mal)

Andie22

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TH verlangt Geld in der WVP
« am: 25. Juni 2010, 17:23:34 »

Nachdem ich im letzten Jahr mein Insolvenzverfahren erfolgreich beendet habe, mein Th hat nichts gemacht, kommt jetzt ein Brief von ihm zum Insolvenzverfahren meiner Frau. Wir haben als Ehepaar jeder ein gesondertes Verfahren gleichzeitig eröffnet. Meine Frau ist Hausfrau und arbeitet nicht. Nun zum Brief: Nach Ablauf meines ersten Tätigkeitsjahres ( ist schon das dritte Jahr der Th ) möchte ich Sie bitten 119,00 Euro auf mein Konto bis zum 18.7.2010 zu überweisen. Ich muss Sie darüber aufklären, dass ich gemäß §298 InsO die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen werde, wenn die Zahlung nicht fristgerecht bei mir eingeht. Ist soetwas erlaubt, oder kann ich den Th wegen Erpressung belangen? Erbitte Antworten.
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Insokalle

Re: TH verlangt Geld in der WVP
« Antwort #1 am: 25. Juni 2010, 19:31:17 »

Dies steht in § 298 InsO:

(1) Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung auf Antrag des Treuhänders, wenn die an diesen abgeführten Beträge für das vorangegangene Jahr seiner Tätigkeit die Mindestvergütung nicht decken und der Schuldner den fehlenden Betrag nicht einzahlt, obwohl ihn der Treuhänder schriftlich zur Zahlung binnen einer Frist von mindestens zwei Wochen aufgefordert und ihn dabei auf die Möglichkeit der Versagung der Restschuldbefreiung hingewiesen hat. Dies gilt nicht, wenn die Kosten des Insolvenzverfahrens nach § 4a gestundet wurden.
(2) Vor der Entscheidung ist der Schuldner zu hören. Die Versagung unterbleibt, wenn der Schuldner binnen zwei Wochen nach Aufforderung durch das Gericht den fehlenden Betrag einzahlt oder ihm dieser entsprechend § 4a gestundet wird.
(3) § 296 Abs. 3 gilt entsprechend.


Also stellt sich jetzt die Frage, ob die Verfahrenskosten gestundet wurden.
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