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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Treuhänder schickaniert mich:=(  (Gelesen 2535 mal)

stigarta

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Treuhänder schickaniert mich:=(
« am: 27. März 2009, 11:45:34 »

Moin,

ich habe da mal eine Frage.und hoffe jemand kann mir helfen. Ich bin in der WVP und mein Treuhänder möchte ständig Nachweise über meine Jobsuche da ich arbeitslos bin. Nun ein paar Stichpunkte dazu:

- Ein Antrag auf Überwachung der Einhaltung der Obliegenheiten während der WVP wurde seitens der Gläubiger nicht gestellt.
- Bin seit 4 Jahren Arbeitslos,und kann nicht jede Arbeit auggrund meiner Gesundheit annehmen. ( Asthma,Depressionen,chronischen Rückenleiden,Bluthochdruck)
- Arbeit zu finden in meinem Job (Erzieher ) ist hier fast aussichtslos.
- In der Inso nimmt mich eh keiner
- beworben habe ich mich schon mehrmals bei allen Einrichtungen im Umkreis
- Attest vom Arzt das ich nichts anderes machen kann hat der Treuhänder

So nun zu meiner Frage, wenn kein Antrag auf Überwachung der Obliegenheiten während der WVP vor Beginn dieser seitens eines Gläubigers gestellt wurde, hat der Treuhänder wenn ich das richtig verstanden habe garnicht die Aufgabe, b.z.w garnicht das Recht dies zu überwachen, oder? (§292,2,InsO) Dieser § sagt: " Danach ist der Insolvenzverwalter zur Überwachung der Obliegenheiten des Insolvenzschuldners nur dann verpflichtet, wenn ihm diese Aufgabe von der Gläubigerversammlung übertragen worden ist, § 292 II InsO."

Somit hält sich mein Treuhänder nicht an seine Aufgaben,oder? Es hat kein Gläubiger einen Antrag gestellt, uns somit gibt es doch keine Gründe zu Überprüfung.

Ich bemühe mich wirklich einen Job zu finden und studiere täglich die Tagespresse, aber es bringt doch nichts wenn ich jeden Monat die gleichen Einrichtungen anschreibe.

Habe nun folgenden Brief aufgesetzt und würde gerne eure Meinung hören:=)



Sehr geehrte Damen und Herren,

Nach Rücksprache mit meinem Anwalt für Insolvenzrecht möchte ich sie schriftlich darauf hinweisen das es nicht Aufgabe des Insolvenzverwalters ist die Einhaltung der Obliegenheiten während der Wohlverhaltensperiode zu überwachen, es sei denn ein entsprechender Antrag seitens der Gläubiger wurde vor Eröffnung der Wohlverhaltensperiode gestellt.

Wie sie sicherlich wissen wurde in meinem Fall kein Antrag auf Überwachung der Obliegenheiten während der Wohlverhaltensperiode, vor Beginn dieser  seitens der Gläubiger gestellt.

Nachträglich ist es nicht möglich diesen Antrag zu stellen, was auch kein Gläubiger getan hat.

Hier ein Auszug aus dem Gesetz:  Danach ist der Insolvenzverwalter zur Überwachung der Obliegenheiten des Insolvenzschuldners nur dann verpflichtet, wenn ihm diese Aufgabe von der Gläubigerversammlung übertragen worden ist, § 292 II InsO. Diese Aufgabe wurde Ihnen  nicht übertragen und somit bitte ich sie höflichst darum Ihren Aufgabenbereich einzuhalten.

Das ich sie darauf  hinweise geschieht nicht aus  minderen Gründen, sondern ich erwarte einfach nur das sie sich an Ihre rechtlichen Vorgaben halten, denn selbiges mache ich ja auch.

Aber sie können sich sicher sein das ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten (Gesundheit) ausreichend um einen Arbeitsplatz bemühe.


Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen


Wie beurteilt Ihr die Lage?

Vielen lieben Dank  Stigarta
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foxtra

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Re: Treuhänder schickaniert mich:=(
« Antwort #1 am: 27. März 2009, 13:23:37 »


So nun zu meiner Frage, wenn kein Antrag auf Überwachung der Obliegenheiten während der WVP vor Beginn dieser seitens eines Gläubigers gestellt wurde, hat der Treuhänder wenn ich das richtig verstanden habe garnicht die Aufgabe, b.z.w garnicht das Recht dies zu überwachen, oder? (§292,2,InsO) Dieser § sagt: " Danach ist der Insolvenzverwalter zur Überwachung der Obliegenheiten des Insolvenzschuldners nur dann verpflichtet, wenn ihm diese Aufgabe von der Gläubigerversammlung übertragen worden ist, § 292 II InsO."


Die Antwort auf diese Frage würde mich auch brennend interessieren, denn ich stehe kurz vor der WVP.
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paps

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Re: Treuhänder schickaniert mich:=(
« Antwort #2 am: 27. März 2009, 19:14:58 »

Ich würde den Brief so nicht schreiben.

Teilen Sie dem Insolvenzgericht mit, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind jeden Job anzunehmen.
Da Sie arbeitslos gemeldet sind, sollten die Anforderungen die die ARGE stellt ausreichend sein.
Lassen Sie sich ihre Bemühungen von dieser bestätigen. 
Schildern Sie dann den Sachverhalt, dass ihr TH, trotz fehlender beauftragung und Kenntnis über den Sachverhalt, nach wie vor regelmäßig zusätzliche, über die Anforderungen der Arge hinausgehende Nachweise verlangt.
Bitten Sie um Klärung und Richtigstellung.
Selbstverständlich sind Sie bemüht, einer ihren Verhältnissen zumutbaren Tätigkeit nachzugehn und versuchen dies auch aktiv.

Da solche Protesthaltungen regelmäßig zu Gegenprotesthaltungen führen, sollten Sie ihre Bemühungen um einen zumutbaren Job gut dokumentieren. :whistle:
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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stigarta

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Re: Treuhänder schickaniert mich:=(
« Antwort #3 am: 27. März 2009, 19:34:46 »

Ich würde den Brief so nicht schreiben.

Teilen Sie dem Insolvenzgericht mit, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind jeden Job anzunehmen.
Da Sie arbeitslos gemeldet sind, sollten die Anforderungen die die ARGE stellt ausreichend sein.
Lassen Sie sich ihre Bemühungen von dieser bestätigen. 
Schildern Sie dann den Sachverhalt, dass ihr TH, trotz fehlender beauftragung und Kenntnis über den Sachverhalt, nach wie vor regelmäßig zusätzliche, über die Anforderungen der Arge hinausgehende Nachweise verlangt.
Bitten Sie um Klärung und Richtigstellung.
Selbstverständlich sind Sie bemüht, einer ihren Verhältnissen zumutbaren Tätigkeit nachzugehn und versuchen dies auch aktiv.

Da solche Protesthaltungen regelmäßig zu Gegenprotesthaltungen führen, sollten Sie ihre Bemühungen um einen zumutbaren Job gut dokumentieren. :whistle:


Moin,

vielen Dank für die Antwort. Mir geht es aber darum das der TH seinen Aufgabenbereich überschreitet. Warum gibt es ein Gesetz,wenn dieser sich nicht daran hält? Ich möchte einfach nur das er seine Kompetenzen nicht überschreitet. Es ist doch so das die Einhaltung der Obliegenheiten nur überprüft werden darf wenn ein Gläubiger einen Antrag stellt. Dies hat kein Gläubiger getan. Noch nicht mal das InsOgericht darf dann eine Überprüfung einleiten, bzw. nur wenn ein begründerter Verdacht besteht das ich mich nicht an diese halte.

Ich verstehe nicht warum ich mir das vom TH gefallen lassen muss,nur des Friedens willen. Ich kann doch auch nicht machen was ich will.

Gestze gibt es doch nun mal um diese auch einzuhalten,oder?

Ein Attest über meinen Gesunheitszustand hat der TH schon lange vorliegen!

Ach ja beim Arbeitsamt bin ich seit 4 Jahren arbeitslos gemeldet, da ich aber keine Leistungen bekomme ( Frau verdient zuviel),angagiert sich die Arge so gut wie garnicht. Reicht es denn dort arbeitssuchend gemeldet zu sein?

LG Stigarta
« Letzte Änderung: 27. März 2009, 19:44:37 von stigarta »
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paps

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Re: Treuhänder schickaniert mich:=(
« Antwort #4 am: 27. März 2009, 20:00:05 »

Da haben Sie doch in ihrem ersten post den wesentlichsten Sachverhalt unterschlagen. :gruebel:

Genau deshalb wird ja jetzt von Ihnen verlangt, dass Sie ihre Bemühungen um einen Job im Rahmen ihrer Möglichkeiten nachweisen.
Das Amt verlangt diesen Nachweis nämlich garnicht.

Wenn Sie es immer noch wollen, schreiben Sie an das Gericht, dass der Th nach Ihrer Meinung seine Rechte in Bezug auf die Kontrolle der Einhaltung der Obligenheiten überzieht, da er nicht beauftragt wurde.

Ich wette, dass Sie umgehend eine Belehrung über ihre  Mitwirkungspflicht vom Gericht erhalten.


Entscheiden Sie also selbst, was Sie für richtig halten.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Re: Treuhänder schickaniert mich:=(
« Antwort #5 am: 30. März 2009, 18:42:35 »

Also ich würde mich doch wegen sowas net mit dem TH anlegen, wer weiss was er in seinen Bericht an die Gläubiger schreibt.

Schreiben Sie Bewerbungen und gut isses. Ausserdem sind Sie, wenn ich richtig gelesen habe, Erzieherin. Wenn Sie diesen Beruf ausüben können gesundheitlich, sollte es doch in einem Büro auch klappen oder als Verkäuferin.
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