"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Unterhalt für andere Personen  (Gelesen 3055 mal)

ANPERITORO

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8
Unterhalt für andere Personen
« am: 25. Mai 2007, 09:47:59 »

Hallo noch mal
Meine Frage wo kann man herrauslesen oder wo sind die Gesetze zu finden , wann man an welche oder für welche Personen die im Haushalt leben Unterhalt verpflichtet ist.

Ich bin verheiratet, mein Mann hat selbst Einkommen genau wie ich auch, im Haushalt leben zwei Kinder.
Beide haben wir Insolvenz laufen, jeder hat einen anderen IV.
Bei meinem Mann werden noch zwei Kinder  als Unterhaltsberechtigt angesehen, er verdient etwa 1250 Netto. Bei mir ist es seit diesem Jahr mehr geworden, da ich jetzt einen Firmenwagen auf dem Lohnschein habe, vorher ca. 1000 Netto, jetzt twischen 1300 bis manchmal 1650 Netto.
Mein IV rechnet jetzt ab Januar rückwirkend nur noch ein Kind an, ist das richtig?
Wie kann er  mir das Geld jetz abziehen, kann ich in Raten zahlen oder kann er alles auf einmal von mir verlangen. Es ist ja schon für fast Fünf Monate, dass würde uns Finanziell ins Caos stürzen.
Hilfe!!!

Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Unterhalt für andere Personen
« Antwort #1 am: 25. Mai 2007, 10:58:25 »

Hallo,

sind die beiden Kinder Ihre leiblichen Kinder und wie alt sind diese ?

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Unterhalt für andere Personen
« Antwort #2 am: 25. Mai 2007, 12:05:06 »

 wenn es sich um leibliche Kinder handelt, hilft meines Erachtens  nur eines

schlucken

oder

auf eine Entscheidung des Insolvenzgerichtes gem. § 36 Abs. 4 InsO i.V.m. § 850c Abs. 4 ZPO bestehen, gegen die man dann im negative Fall ein Rechtsmittel einlegen kann.

Kindern einfach fiktive Einkünfte anzudichten, ist eine regelrecht Pestilenz die um sich greift.
 
Der Alleingang des Treuhänders, der meint einfach darüber entschieden zu dürfen, ob eine gesetzlich unterhaltspflichtige Person einfach nicht oder nur noch hälftig zu berücksichtigen ist und auch noch rückwirkend, steht m.E. im Widerspruch mit § 292 InsO (Rechtsstellung des Treuhänders) und vor allem mit § 850 Abs. 4 ZPO in dem ausdrücklich eine jeweilige Ermessenentscheidung des Gerichts erforderlich ist. Eine starre Maßlatte darf es nicht geben, es muss immer der Einzelfall gewürdigt werden.  Ein Treuhänder ist zu einer solchen Entscheidung meiner persönlichen Meinung nach überhaupt nicht berechtigt.

Leider gibt es, wie man hört, auch eine gegensätzliche Praxis in manchen Gerichtsbezirken.

Daher gilt es, wie so oft, seine Meinung zu vertreten und diesen ggf. auch durchzusetzen. Eine vollkommene Rechtssicherheit gibt es leider nicht.

Irgendwie habe ich aber das Gefühl, diese Frage schon irgendwo beantwortet zu haben. Vielleicht schreiben dies mal besser ThoFa oder paps, Ihr könnt die Dinge immer so schön auf den Punkt bringen.

MfG
Feuerwald
« Letzte Änderung: 25. Mai 2007, 12:39:43 von Feuerwald »
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Unterhalt für andere Personen
« Antwort #3 am: 25. Mai 2007, 12:19:52 »

Hatte ich die Frage nicht erst gestern  bei einem anderen user beantwortet?
mal sehen:
http://www.pleite-was-nun.info/Forum-topic-1054.html

Grundsätzlich gilt dies auch für die leiblichen Kinder :thumbup:

BGH:
Die Aufgabe des Vollstreckungsgerichts/Insolvenzgerichts besteht einzig und allein darin, zu entscheiden, ob das Einkommen desjenigen, dem Unterhalt gewährt wird, ausreicht, ihm einen angemessenen Unterhalt zu gewähren oder nicht.
BGH IXa ZB 322/03 - BGH IXa ZB 6/04 - BGH IXa ZB 142/04 - BGH VI ZB 28/05 - BGH VII 24/05
Der Treuhänder ist grundsätzlich nicht Partei des Unterhaltsrechtsverhältnisses, auch wenn dies viele nicht wahrhaben wollen.
« Letzte Änderung: 25. Mai 2007, 20:24:54 von paps »
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

jafern

  • ehemaliger Betreiber dieses Forums ;-)
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 364
Re: Unterhalt für andere Personen
« Antwort #4 am: 25. Mai 2007, 13:29:43 »

Hallo Paps,

der angegebene Link führt leider ins Leere ("Sitzungs-Check fehlgeschlagen. Bitte loggen Sie sich aus und versuchen Sie es erneut."), da offensichtlich ein Cookie übergeben wird.

Bitte noch mal schauen, um welches Posting es sich handelt und neu verlinken.  :superb: Danke.

Gruß
José Fernández
Gespeichert
Nach über fünf Jahren als Betreiber von pwn.info habe ich das Projekt Ende 2008 in andere, vertrauensvolle Hände übergeben.
Seit Oktober 2008 bin ich als selbstständiger Unternehmer in der Branche tätig, in der ich über zehn Jahre als Angestellter mein Brot verdiente ;-)  Ich wünsche allen hier weiterhin gutes Gelingen und viel Erfolg!
 

ANPERITORO

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8
Re: Unterhalt für andere Personen
« Antwort #5 am: 26. Mai 2007, 19:53:42 »

Also noch mal, genauer.
Mein TH ist der Meinung das Einkommen meines Mannes reicht  für ein Kind als Unterhalt und ich bin für das Zweite Kind Unterhaltsverpflichtet.
Der TH meines Mannes ist noch dabei beide Kinder bei meinem Mann als Unterhaltspflichtig anzuerkennen.
Die Kinder sind beide 11 und 13 Jahre alt, haben also gar kein Einkommen.
Kann es sein das der TH meines Mannes sich irrt und dürfte auch nur ein Kind anerkennen.
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Unterhalt für andere Personen
« Antwort #6 am: 26. Mai 2007, 21:46:02 »

Hallo,

nein Ihr TH irrt sich. Er hat beide Kinder anzurechnen.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

ANPERITORO

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8
Re: Unterhalt für andere Personen
« Antwort #7 am: 26. Mai 2007, 22:19:27 »

Danke für die schnelle Antwort!

Wie kann ich das jetzt meinem TH begreiflich machen, kann ich mich auf ein Gesetz stützen, denn wenn ich nur schreibe ich bin nicht damit einverstanden lacht der nur über meine Zeilen.
Im moment rechnet das Büro aus was ich seit Januar nachzahlen muß, dann bekomme ich bescheid.
Wieviel darf ich denn verdienen, netto meine ich?
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Unterhalt für andere Personen
« Antwort #8 am: 26. Mai 2007, 22:36:03 »

Hallo,

Sie brauchen eigentlich gar nichts zu machen. Ihr TH möchte ja Geld von Ihnen, er möge dann die rechtliche Grundlage dafür mitteilen. Um eine unterhaltspflichtige Person nicht mehr als solche zählen zu lassen, benötigt er einen beschluss des Gerichtes, welchen er - unter diesen Voraussetzungen- nicht bekommt.
Ihr Arbeitgeber hat sich ebenso , auch zukünftig, an die gesetzte zu halzen, insofern muss er Ihnen den richtigen Betrag anweisen.

Bei zwei unterhaltspflichtigten Personen verbleiben bei Ihnen mindestens 1.569,99 (netto), erst ab diesen Betrag ist bei Ihnen etwas pfändbar.

MfG

ThoFa     
Gespeichert
 

ANPERITORO

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8
Re: Unterhalt für andere Personen
« Antwort #9 am: 26. Mai 2007, 22:43:06 »

Super!!!
Danke für das schnelle Antworten.
Gespeichert
 

karlluziffer

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Unterhalt für andere Personen
« Antwort #10 am: 11. Juni 2007, 06:04:10 »

 :cool:
Hallo Leute,

ich befinde mich gerade in der WHP. Ich mußte die PI beantragen, weil meine Lebensgefährtin arbeitslos wurde und die Ämter sagten, das ich nach der neuen Gesetzeslage "Hartz IV" nunmehr unterhaltspflichtig sei.
Nunmehr ist es aber so gekommen, das ich in der PI meine Unterhaltsverpflichtung nach Hartz IV nicht anerkannt bekomme und und meine Leistungen für meine Partnerin nicht berücksichtigt wurden und das Ensergebnis ist,das ich und meine partnerin nach Abzug der Festkosten Miete,Fahrkosten zur Arbeit usw.) gerade noch 350 € zum Leben haben.
Komischer Weise werden meine Unterhaltszahlungen steuerrecjtlich als außergewöhnliche belastung aber berücksichtigt, jedoch blieb nach dem Lohnsteuerjahresausgleich davon nichts über, weil der TH diese Zahlung vom Finanzamt komplett einkassiert hat.
Was kann ich tun, denn arbeiten lohnt sich nicht mehr, wenn zwei Menschen weniger als Hartz IV haben !!!

karlluziffer
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz