"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Unterhaltsberechtigtes Kind/ aber 2. Ausbildung  (Gelesen 2400 mal)

Ehefrau

Unterhaltsberechtigtes Kind/ aber 2. Ausbildung
« am: 09. Februar 2012, 12:26:19 »

Moin, auch von meinem Treuhänder mal etwas neues.

Derzeit kann von meiner Rente nichst gepfändet werden, da ich unterhalb des Limits liege.

Ich (in WVP ) habe für mein Kind erneut Kindergeld beantragt, sie wird ab dem 1.4. erneut eine Ausbildung beginnen da der Arbeitsmarkt in ihrem erlernten Beruf nichts hergibt.

Gleiches habe ich der Treuhändern bereits mitgeteilt, worauf ich nun zur Antwort bekam, ich sei nicht mehr unterhaltsverpflichtet und mein Kind könne demnach nicht mehr berücksichtigt werden.

Nun ergibt sich für mich mit der Beantragung des Kindergeldes auch ein familienabhängiger Zuschlag i.H. von knapp 98 € welche ich in der Vergangenheit auch tatsächlich meiner Tochter zukommen ließ.
Sie wohnt in einer Wg und kann jeden Cent gut gebrauchen.

Meine Treuhänderin möchte diesen Zuschlang nun haben aufgrund der Aussage das meine Tochter nicht mehr unterhaltsberechtigt sei.

Kann ich mir mögliche Einsprüche beim Gericht schenken, darf ich eine 2. Ausbildung in der Tat nicht mehr unterstützen?
Sie hat es nun auch schon beim Gericht beantragt, dass der Zuschlag an sie abgeführt werden soll.

Ich hoffe ich habe alle Fakten genannt.

Gibt es bereits Urteile oder Beschlüsse zur Unterhaltsberechtigung innerhalb einer 2. Ausbildung?

Danke

die Ehefrau
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: Unterhaltsberechtigtes Kind/ aber 2. Ausbildung
« Antwort #1 am: 09. Februar 2012, 14:02:18 »

Der Tenor in der Rechtsprechung geht dahin, dass eine über die Erstausbildung gehende Unterhaltspflicht nicht besteht..

Zitat
Ausnahmen sind nur unter besonderen Umständen möglich, nämlich wenn der Beruf etwa aus gesundheitlichen oder sonstigen, bei Ausbildungsbeginn nicht vorhersehbaren Gründen nicht ausgeübt werden kann...
oder wenn das Kind von den Eltern zu einem seiner Begabung nicht hinreichend Rechnung tragenden Beruf gedrängt wurde oder die Erstausbildung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung beruht.

Ausnahmen können unter anderem dann bestehen, wenn das Kind zunächst eine praktische Berufsausbildung durchläuft und im Anschluss daran ein fachbezogenes Studium beginnt, das in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Vorausbildung steht.

In diesem Zusammenhang mit mangelnden Chancen am Arbeitsmarkt zu argumentieren, dürfte schwierig werden.

Wenn hingegen eine -z.B. fachhochschulische- (weiterführende) Ausbildung anschließt, die in engem Zusammenhang mit der abgeschlossenenen Ausbildung steht, dürfte eine Unterhaltspflicht weiter bestehen.
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Ehefrau

Re: Unterhaltsberechtigtes Kind/ aber 2. Ausbildung
« Antwort #2 am: 10. Februar 2012, 10:26:33 »

Mist, aber danke Dir.  :gruebel:
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz