"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: unverzügliche Meldung nach §295 Arbeitgeberwechsel und Wohnungswechsel  (Gelesen 2158 mal)

2018fertig

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2

Hallo, alle miteinander!

Ich werde demnächst in ein anderes Bundesland umziehen und bei einem neuen Arbeitgeber anfangen.
Neuer Vermieter und neuer Arbeitgeber wissen über PI Bescheid.
Verträge sind unterzeichnet.
Umzug 1.6., Arbeit 1.7., jeweils nahtloser Übergang.

Jetzt meine Fragen:
Muß ich meinem TH und dem Amtsgericht jetzt schon Mitteilung machen?
Oder ist die Unverzüglichkeit auch noch gegeben, wenn ich dies zum jeweiligen Ereigniszeitpunkt tue?
Muss ich noch irgendwas beachten bzw. nicht vergessen?

Danke für Eure (hoffentlich zahlreichen) Antworten!
Gespeichert
 

communicator


es würde ausreichen wenn du die Meldung zum Wohnungswechsel am 01.06. und die Meldung zum Arbeitgeberwechsel am 01.07. machst.
Was spricht dagegen beides jetzt schon zu Melden?
Gespeichert
 

2018fertig

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2

Danke,
Es spricht eig. nichts dagegen. Bin einfach nur viel unterwegs und würde es ungern unter Zeitdruck machen.
Wenn ich mir Zeit lassen kann, dann in Ruhe...
Gespeichert
 

KarlPaul


Es ist wichtig diese Meldungen korrekt zu erledigen um nichts zu riskieren.
Ich hatte immer parallel dem TH und dem Gericht gemeldet.
Man kann aber warten bis der Umzug oder Arbeitgeberwechsel o.ä.
tatsächlich vollzogen ist. 
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz