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Autor Thema: Variables Lohnentgeld  (Gelesen 3046 mal)

Frank Ehrlich

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Variables Lohnentgeld
« am: 03. April 2008, 22:01:00 »

So wie es aussieht, befinde ich mich im letzten Jahr meiner Wohlverhaltenphase.
Ich bekomme Mitte April zu meinem Lohn einen variablen Lohnanteil.  Mein normales Gehalt liegt normalerweise meist knapp unter der Pfändungsgrenze. Mehrbeträge wurden von mir laut Tabelle abgegeben. Dieses variable Entgeld ist sozusagen einbehaltener Lohn (8% mtl), den man sich zurückerarbeiten muss, wird normal versteuert und dann mit normalem Lohn als "Nettogehalt" ausgezahlt.
Seit 2 Wochen bin ich zum 2ten mal Papa, meine Frau ist jetzt im Mutterschutz und hatte bis dato 500,-netto aus Halbtagsbeschäftigung. Sie macht ab jetzt 2 Jahre Babypause

Was muss ich abgeben? wird der Pfändungsbetrag aus der Gesamtlohnhöhe des höheren Lohnes laut  Tabelle errechnet, muss ich die Hälfte abgeben? Wieviele Unterhaltsberechtigte Personen kann ich jetzt annehmen, bisher habe ich immer nur eine angenommen (hätten es auch 2 sein können?)

Kann ich von den eventuell anfallenden Zahlungen jetzt 15% einbehalten?

Ich möchte halt nicht schon wieder zuviel zahlen. Habe früher immer schön mein Weihnachts- und Urlaubsgeld abgegeben...
« Letzte Änderung: 03. April 2008, 22:02:52 von Frank Ehrlich »
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smallville

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Re: Variables Lohnentgeld
« Antwort #1 am: 03. April 2008, 22:49:33 »

Hallo Frank,

mit variablen Anteilen kenne ich mich nicht besonders gut aus, da mein AG all diese Dinge direkt abzieht (sofern nötig) und an den IV gibt.

Aber meines Erachtens hast Du 3 Unterhalts berechtigte Personen. Frau und 2 Kinder.

Im Zweifelsfalle würde ich das Netto (inklusive von diesem variablen Lohn) mit 3 Unterhaltsberechtigten Personen annehmen,
und diesen pfändbaren Betrag (sofern da überhaupt noch einer entsteht) abführen.

Das jetzt spontan und aus der Hüfte  :wink:
lieben Gruß
small
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paps

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Re: Variables Lohnentgeld
« Antwort #2 am: 04. April 2008, 20:35:46 »

Habe das System mit den 8% noch nicht richtig verstanden.
Ist das Lohn, der Netto ausgewiesen wurde und nicht ausbezahlt, oder wurde der bereits brutto einbehalten?

Wenn Netto, dann müßte eigentlich eine Rückrechnung auf die Monate erfolgen, in der er hätte ausgegezahlt werden müssen.

Die Gutschrift der 10 oder 15% erfolgt vom Th am Ende des jahres zusammen mit der Abrechnung. 
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Frank Ehrlich

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Re: Variables Lohnentgeld
« Antwort #3 am: 04. April 2008, 22:37:29 »

1. Laut Tarifvertrag habe ich in meiner Gehaltsgruppe ein gewisses Monatsentgelt.
Davo werden mir monatlich aber nur Brutto 92 % ausgezahlt und dann Steuern etc. abgezogen.
1 mal im Jahr werden dann die persönlichen und teamlichen Ziele ausgewertet und es wird berechnet, wieviel man von den einbehaltenen 8% bekommt. Der Brutto-Wert wird zum normalen monatlichen Brutto-Wert addiert und dann von allem Steuern und sonstige Abgaben abgezogen.

2. Hätte ich bisher überhaupt etwas abgeben müssen, da meine Frau nur 500 Euro verdiente? Ich hatte nur meine Tochter bei der Berechnung berücksichtigt.

3. Eigentlich hätte ich dann im letzten Jahr doch 10% zurückbekommen müssen? Oder gilt das nur nach Kostendeckung?

Vielen Dank für Eure Hilfe
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paps

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Re: Variables Lohnentgeld
« Antwort #4 am: 05. April 2008, 00:22:29 »

Also Brutto, somit Zufluss, dann berechnet sich der pfändbare Betrag nach dem gestzlichen Netto im Monat der Auszahlung.

Ob Sie etwas hätten abgeben müssen?
 Ich denke ehr nein, da Ihre Frau generell als unterhaltsberechtigt gilt.
Bei 500,- Eigeneinkommen hätte es schon eines Beschlusses des Inso-Gerichtes bedurft, um die teilweise oder vollständige Nichtberücksichtigung zu  erreichen.

Nach §292(1) InsO beginnt die Rechnung der Jahre erst mit Aufhebung des Verfahrens (§200 insO).
Es wird also in den meisten Fällen wird maximal die 10% Regelung erreicht. 

Z.B. bei mir:
Eröffnung am 22.08  / Aufhebung nach §200 Inso am 29.08. im Folgejahr  -> Hiebe an allle die Böses dabei denken.
Somit kann die 15%-Regelung nicht mehr eintreten
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Frank Ehrlich

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Re: Variables Lohnentgeld
« Antwort #5 am: 05. April 2008, 17:24:33 »

Ich hatte schon befürchtet, die Hälfte abgeben zu müssen.

meine wvp endet wohl im Oktober diesen Jahres....

Kann man zuviel bezahltes Geld zurückfordern?
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paps

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Re: Variables Lohnentgeld
« Antwort #6 am: 05. April 2008, 18:42:16 »

ehr nicht.

Sehen Sie es so:
Dann Sind wenigstens die Th und Gerichtskosten teilweise oder voll bezahlt.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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