"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: vergleich in der wvp  (Gelesen 2449 mal)

zini

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11
vergleich in der wvp
« am: 19. November 2011, 12:56:47 »

auch hier möchte ich die frage gerne stellen, da ich woanders noch keine antworten bekommen habe. ich würde mich freuen, wenn jemand etwas dazu weiss.

ich habe jetzt zu beginn der wvp noch einen betrag von rund 18000 € "auf dem deckel" und ein wenig die hoffnung, dies über kurz oder lang durch einen vergleich mit hilfe dritter zu breinigen.
sicher gibt es hier keine pauschalantworten aber mal davon ausgehend, dass die gläubiger in meiner inso eher leiden als zufriedengestellt werden, welcher einstiegsbertrag wäre aus eurer sicht angemessen und wie geht man so etwas überhaupt an?

es grüßt,
zini
 :coffee:

Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: vergleich in der wvp
« Antwort #1 am: 19. November 2011, 13:25:42 »

Die Rechnuung anzustellen lohnt sich meiner Meinung nach nur, wenn man das Geld, was für den Vergleich benötigt wird, nicht zurückgezahlt werden muss. Denn Schulden mit neuen Schulden abzulösen halte ich für keinen guten Weg.

Wenn man das Geld also hat, kommt es sicher darauf an, was die Gläubiger an Ausschüttung zu erwarten haben. Daran kann man sich orientieren und 50 % mehr anbieten.
Ob sich die Gläubiger darauf einlassen muss man halt probieren.

Der ganze Vergleich macht allerdings nur dann Sinn, wenn auch das Geld vorhanden ist, die Verfahrenskosten und die Treuhändervergütung zu zahlen. Vorher kann man keinen Antrag auf vorzeitige RSB stellen.
Gespeichert
 

zini

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11
Re: vergleich in der wvp
« Antwort #2 am: 19. November 2011, 15:24:11 »

danke  "der alte",

nein, ich müsste niemandem etwas zurückzahlen und nehme auch kein darlehen auf. was sind denn 50% von nix?

vg
zini
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: vergleich in der wvp
« Antwort #3 am: 19. November 2011, 17:06:46 »

Wenn Sie in den nächsten 5 Jahren nichts zahlen müssen, warum dann vergleichen? In der WVP hat man sich doch nichts mehr auszustehen, oder?
Gespeichert
 

zini

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11
Re: vergleich in der wvp
« Antwort #4 am: 20. November 2011, 13:36:06 »

vielen dank für die neuerliche antwort.
zu den gründen für mein ansinnen, möchte ich nicht viel mehr sagen, als dass es welche gibt. diese sind ist auch nicht das prob. ich hätte nur gerne einen tip, wie man nach dem schlusstermin einen vergleich anstellt. in so einem großen forum, ist die wahrscheinlichkeit doch rech groß, dass jemand dazu etwas weiss oder selbst über erfahrungswerte verfügt.

ob ich in den ganzen 5 Jahren nichts zahlen muss, kann ich nicht voraussagen, man weiß nie, was das leben einem so beschert.

herzliche sonntagsgrüße,
zini
« Letzte Änderung: 20. November 2011, 13:39:14 von zini »
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: vergleich in der wvp
« Antwort #5 am: 20. November 2011, 14:05:24 »

Überlegen Sie, welche Summe für einen Gläubiger interessant sein könnte, damit er einem Vergleich zustimmt. Wie hoch die liegen sollte können vielleicht andere Forenteilehmer beantworten, die damit Erfahrung haben.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: vergleich in der wvp
« Antwort #6 am: 21. November 2011, 17:01:01 »

Grundsätzlich sollte die "Vorgeschichte" bei den einzelnen Gläubigern eine Rolle spielen.Dann natürlich auch die Quote.
Gl die bereits über Jahre auf ihr Geld warten, sind bei einer 0-Inso bereiter, als diejenigen, die relativ "frisch" sind.

Im Allgemeinen kann man mit 20% anfangen.
Sollte aber "Luft nach oben" haben, falls der eine oder andere mehr möchte.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

zini

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11
Re: vergleich in der wvp
« Antwort #7 am: 04. Dezember 2011, 14:34:23 »

danke für die meldungen und ratschläge
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz