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Autor Thema: Vergütung TH  (Gelesen 2207 mal)

communicator

Vergütung TH
« am: 21. Juli 2015, 22:31:32 »

Hallo
am 11.09.15 Ende der WP
Habe heute nochmal die ganzen Unterlagen durchgesehen.
Mir ist dabei folgendes aufgefallen:

Schreiben Insolvenzgericht vom 14.03.2011
3. Die von dem Schuldner beantragte Stundung der Verfahrenskosten wird für den Verfahrensabschnitt Wohlverhaltensperiode abgelehnt.
Gründe:
Versagungsgründe wurden nicht geltend gemacht.
Gem. §4a III 2 InsO erfolgt die Stundung für jeden Verfahrensabschnitt gesondert. Es war daher nur über die Stundung für den Verfahrensabschnitt Wohlverhaltensperiode zu entscheiden. Aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse kann dem Schuldner zugemutet werden, die in der Wohlverhaltensperiode jährlich anfallenden Kosten des Treuhämders von je ca. 130 Euro zu begleichen.

Ich habe noch nie eine Rechnung des Treuhänders über diese Kosten erhalten.
Hätte ich diese Kosten unaufgefordert von mir aus zahlen müssen?
Hat der Treuhänder diese Kosten von dem pfänbaren Teil meines Einkommens beglichen?
Werden mir diese Kosten am Ende oder nach der Wohlverhaltensperiode in Rechnung gestellt?

Bin jetzt ziemlich verunsichert, da ja das nichtbegleichen der Treuhänderkosten zur Versagung der RSB führen kann.
Gespeichert
 

KarlPaul

Re: Vergütung TH
« Antwort #1 am: 21. Juli 2015, 22:43:30 »

Gab es während der WVP ein pfändbares Einkommen welches abgeführt wurde?

Gespeichert
 

communicator

Re: Vergütung TH
« Antwort #2 am: 21. Juli 2015, 22:44:44 »

ja mein Arbeitgeber führt monatlich ca. 1500 Euro an den TH ab.
Gespeichert
 

KarlPaul

Re: Vergütung TH
« Antwort #3 am: 21. Juli 2015, 22:49:09 »

Dann ist die Mindestvergütung locker erbracht.
Diese Mindest-Vergütung greift nur wenn nichts gepfändet wird.
Alles im grünen Bereich also.
Gespeichert
 

communicator

Re: Vergütung TH
« Antwort #4 am: 21. Juli 2015, 22:50:26 »

ok - Danke dann bin ich erleichtert.
Gespeichert
 

tuscanyleas

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Re: Vergütung TH
« Antwort #5 am: 22. Juli 2015, 21:31:57 »

Der TH bedient sich aus der Masse..er muss die Vergütungshöhe bei Gericht beantragen und muss per Beschluß genehmigt werden....
« Letzte Änderung: 23. Juli 2015, 14:49:41 von tuscanyleas »
Gespeichert
 
 

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