"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Verrechnungsersuchen Krankenkasse  (Gelesen 3813 mal)

Rudolf61

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27
Verrechnungsersuchen Krankenkasse
« am: 22. April 2011, 10:48:52 »

Hallo,
Mir wurde schon die RSB erteilt.
Nun kam folgendes Problem von der Rentenversicherung.Von einer Krankenkasse wurde um eine Verrechnung ersucht welcher die RV nachkommen will.
Forderung der KK ist keine unerlaubte Handlung und war in der Forderungsliste biem IV angemeldet.Ich bekomme 780 Euro/Monat Rente und die RV will 50% einbehalten.Zur Anhörung soll ich eine Bedarfsbescheinigung für Hilfsbedürftigkeit(mit Ehepartner) vorweisen.
Gibt es gestzl.Regelungen für die Höhe der Ratenzahlung od.welche Schritte muß ich einleiten.
Gespeichert
 

horst69

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 541
Re: Verrechnungsersuchen Krankenkasse
« Antwort #1 am: 22. April 2011, 12:05:03 »

Hallo !

Wenn die KK ganz normaler Insolvenzgläubiger gewesen ist und KEINE unerlaubte Handlung vorlag, dürfte die KK meiner Meinung nach nicht mehr fordern ! Mit Erteilung der RSB sollte das vom Tisch sein.

Ich würde in diesem Fall einen Anwalt konsultieren.
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Verrechnungsersuchen Krankenkasse
« Antwort #2 am: 22. April 2011, 17:47:16 »

Schicken Sie der Rentenversicherung eine Kopie der RSB und teilen Sie mit, dass die Forderung der Krankenkasse nicht mehr durchgesetzt werden kann. Es sind keine Zwangsmittel wie Pfändung pp. möglich, sobald Sie sich auf die RSB berufen.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Verrechnungsersuchen Krankenkasse
« Antwort #3 am: 22. April 2011, 18:11:48 »

Welche Sicherungsrechte hat die Kk erlangt, bevor es in Insolvenz ging?
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Rudolf61

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27
Re: Verrechnungsersuchen Krankenkasse
« Antwort #4 am: 22. April 2011, 20:23:56 »

Danke für die Antworten,Sicherungsrechte bestanden keine,mich macht es unsicher weil es heist"wir beabsichtigen....dem Ersuchen nachzukommen und monatl.Raten von 50% der Rente eizubehalten".
Ich werde den Rat mit dem hinschicken von der RSB wahrnehmen.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Verrechnungsersuchen Krankenkasse
« Antwort #5 am: 23. April 2011, 00:45:26 »

Wenn die Kk keine Sicherungsrechte an der Rente hatte, dann ist auch sie an die RSB gebunden.
Eine Aufrechnung ist dann nicht möglich.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

tomwr

Re: Verrechnungsersuchen Krankenkasse
« Antwort #6 am: 07. Mai 2011, 19:51:46 »

Ich würde ggf. mal die Krankenkasse anschreiben und auf die erteilte RSB hinweisen und zeitnah die Rücknahme der Pfändungsmassnahme bei der RV fordern. Anwalt brauchts da vielleicht erstmal keinen.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz