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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Versicherung in der WVP  (Gelesen 7534 mal)

deutscher-am-ende

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Versicherung in der WVP
« am: 23. Juli 2014, 14:44:25 »

Hallo, bin in der WVP. Ich hatte letzten herbst einen Arbeitsunfall ( verdiene etwa 900 Euro netto). private Unfallversicherung ( 18 Euro Unfalltagegeld) = 540 im Monat. ist das Pfändbar?
Auuserdem 3 Wochen Krankenhaus, tagegeld 76 Euro = 1750 euro. Ist das Pfändbar?
Versicherung hat 6 Monate NICHTS bezahlt ( Gutachterstreit) und will nun alles an den TH abführen, da dieser einen gerichtlichen Beschluss bei der Insoeröffnung an die Versicherung geschickt hat, dass alle Leiszungen an IHN zu zahlen wäre.
Kann mich jemand aufklären, bitte ?
Vielen Dank schonmmal !
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deutscher-am-ende

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Re: Versicherung in der WVP
« Antwort #1 am: 23. Juli 2014, 18:09:04 »

Hallo, weiss niemand was ?
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Der_Alte

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Re: Versicherung in der WVP
« Antwort #2 am: 23. Juli 2014, 20:16:36 »

In der WVP dürfte der TH diese Leistungen nicht mhhr beanspruchen können, da nur noch die Abtretungserklärung gilt. Die Versicherungsleistungen sind kein Arbeitseinkommen und daher nicht von der Abtretung erfasst.
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deutscher-am-ende

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Re: Versicherung in der WVP
« Antwort #3 am: 24. Juli 2014, 09:54:01 »

Hallo, Danke ! was heisst DÜRFTE ? Gibts da irgendwo was schriftliches ? Habe mit der Versicherung telefoniert, sie haben wohl einen Gerichtsbeschluss, dass Zahlungen nur an den treuhänder zu erfolgen haben. Ich kenne aber den genauen Inhalt dieses Beschlusses nicht und weiss daher nicht , ob das nur zeitlich begrenzt war ( also nur die PI betraf oder auch die WVP )













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deutscher-am-ende

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Re: Versicherung in der WVP
« Antwort #4 am: 24. Juli 2014, 10:52:01 »

Lt. Telefonat mit einer Schuldnerberatungsstelle sind Leistungen aus Versicherung VOLL zur Masse abzudrücken.
Auch Tagegeld + Krankenhaustagegeld.....
Was stimmt denn nun ?
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Der_Alte

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Re: Versicherung in der WVP
« Antwort #5 am: 24. Juli 2014, 11:45:13 »

Das Insolvenzverfahren ist seit wann aufgehoben? Wenn die Leistung für die Zeit gezahlt werden soll, als die Insolvenz noch nicht aufgehoben war, dann hat die Versicherung recht. Wenn der Leistungsfall danach eingetreten ist, dann m.E. nicht. Nach der Aufhebung ist nur noch die Abtretungserklärung aus § 287 InsO ausschlaggebend. "...daß der Schuldner seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge [] abtritt." Leistungen einer privaten Unfallversicherung und Krankenhaustagegeld sind weder Bezüge aus einem Dienstverhältnis nocht treten sie an dessen Stelle. Anders wäre es bei einem Krankentagegeld.

Wenn die Versicherung an den TH zahlen will, dann hilft sicher ein klarstellender Beschluss des Insolvenzgerichts, dass die Abtretungserklärung diese Versicherungsleistungen nicht umfasst.
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deutscher-am-ende

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Re: Versicherung in der WVP
« Antwort #6 am: 24. Juli 2014, 12:19:13 »

Bin seit 2009 in der Inso. WVP also etwa seit 2010 oder 11 ( weiss i.M. das Datum nicht genau)
Unfall war letzten herbst. versicherung hat seit Januar nichts mehr ausbezahlt weil sie erst jetzt wohl das schriftstück vom TH gefunden haben (?).
Nun wollen sie die gesamte Summe an den TH zahlen .
Lt. Schuldnerberatung ist das Geld der Unfallversicherung VOLL ZUR MASSE heranzuziehen. Also hätte der TH wohl recht.
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deutscher-am-ende

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Re: Versicherung in der WVP
« Antwort #7 am: 24. Juli 2014, 12:20:50 »

Der TH hat wohl schon 2009 bei der Versicherung den Daumen auf die zukünftigen Leistungen gelegt. Schriftstück mit Gerichtsbeschluss dorthin geschickt.
versicherung besteht schon seit 1986
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deutscher-am-ende

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Re: Versicherung in der WVP
« Antwort #8 am: 24. Juli 2014, 12:24:58 »

wie gesagt. Ich bekomme von der BG nun verletztengeld 33 Euro am Tag. Zusätzlich hätte ich bekommen die 540 aus der Unfall-tagegeld versicherung ( private Zusatzversicherung ) sowie vom 17.Juni 3 Wochen KHT. ( etwa 1750 Euro).
Habe 2 Kinder ( 24 Student und 18 z.Zt ohne Beschäftigung nach Schulabschluss)
 Die Verrsicherung hat also etwa 5000 Euro die sie kpl. an den TH auszahlen will
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Der_Alte

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Re: Versicherung in der WVP
« Antwort #9 am: 24. Juli 2014, 13:04:11 »

Das Verletztengeld ist Lohnersatz und unterliegt der Pfändung. Wegen der übrigen Beträge würde ich der Versicherung einen Termin zur Überweisung auf mein Konto schicken mit dem Bemerken, dass sie nur auf dieses Konto schuldbefreiend zahlen kann. Sollte sie dennoch an den TH auszahlen bliebe nur ein Klageverfahren gegen die Versicherung.
Alternativ hilft vielleicht eine klarstellender Beschluss des Insolvenzgerichts. Wenn nicht, dann bleibt nur die Klage.
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deutscher-am-ende

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Re: Versicherung in der WVP
« Antwort #10 am: 24. Juli 2014, 13:09:45 »

Das Verletzengeld ist doch auch UNTER der Freigrenze ( oder kann das kpl. also die 33 Euro GANZ gepfändet werden , oder was meinst du mit UNTERLIEGT DER PFÄNDUNG) ?
Auch MIT dem Tagegeld käme ich mit 2 Kindern nicht oder nur kaum ÜBER die Freigrenze.
Die Versicherung will nun den TH anschreiben, was mit dem Geld zu passieren hat.
Klar wird der sagen : her damit....
MIR wollen oder können sie durch den gerichtlichen Beschluss NICHT leisten, da sie ansonsten im Zweifelsfall vom TH verklagt würden.
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eidechse

Re: Versicherung in der WVP
« Antwort #11 am: 24. Juli 2014, 19:17:31 »

Erstmal abwarten, was der TH der Verischerung sagt. Nicht alle TH schreiben einfach was ohne genaue Prüfung an die Versicherung und vereinnahmen einfach mal alles. Bei uns wird ernsthaft sowas geprüft. Meine 1. Frage an die SB in der Verbraucherinsolvenz lautet auch immer "Ist das Verfahren schon aufgehoben."
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deutscher-am-ende

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Re: Versicherung in der WVP
« Antwort #12 am: 25. Juli 2014, 09:37:02 »

Hier steht, wie die Th vorgehen um das Geld zu pfänden. Da steht auch, dass es GRUNDSÄTZLICH pfändbar ist! Wer hat denn nun recht ?
http://www.iww.de/ve/archiv/eidesstattliche-versicherung-leistungen-der-krankenkassen-sind-pfaendbar-f41402
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Der_Alte

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Re: Versicherung in der WVP
« Antwort #13 am: 25. Juli 2014, 11:36:59 »

Das Problem am Suchen im Internet ist, dass man immer wieder auf Hinweise stößt, die einfach in einem anderen Kontext stehen.

Die Frage, ob die Versicherung an die MAsse oder an den Versicherungsnehmer zahlen muss läßt sich ausschließlich mit Blick auf die Insolvenzordnung beantworten.
Ist der Schuldner noch im eröffneten Verfahren, dann steht die Versicherungsleistung der Masse zu. Ist das Verfahren beendet, steht es dem Versicherungsnehmer / Schuldner zu. Denn, um es ein weiteres Mal zu wiederholen: In der Wohlverhaltensphase wird beim Schuldner nichts mehr gepfändet! Es gilt nur die Gehaltsabtretung, mehr nicht. Also darf der Schuldner alles, was nicht vom Arbeitgeber (oder ersatzweise vom Arbeitsamt, gesetzliche Krankenkasse, Sozialamt) kommt, uneingeschränkt behalten, sei es eine Auszahlung aus einer privaten Versicherung oder die Steuererstattung oder der Lottogewinn.
Das ist alles hinreichend geklärt und muss nur sachgerecht gegenüber der Versicherung dargebracht werden. Notfalls muss man das vor Gericht klären.

Alles andere Suchen und Hinterfragen führt zu keiner Lösung des Problems.
« Letzte Änderung: 25. Juli 2014, 11:38:36 von Der_Alte »
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eidechse

Re: Versicherung in der WVP
« Antwort #14 am: 25. Juli 2014, 12:31:17 »

Zitat von: deutscher-am-ende
Hier steht, wie die Th vorgehen um das Geld zu pfänden.

Na ja, der link verhält sich gerade nicht zum Treuhänder oder überhaupt zum Insolvenzverfahren. Dort steht was von Pfändungen und Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen. Also kann man daraus gar nicht folgern, wie "die TH" vorgehen.

Und wie gesagt. Alle über einen Kamm scheren ist nicht gut. Wer sagt denn, dass Ihr TH sich nicht rechtskonform verhalten wird? Warten Sie doch erstmal ab.
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deutscher-am-ende

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Re: Versicherung in der WVP
« Antwort #15 am: 25. Juli 2014, 12:34:33 »

Danke für deine Antwort !!! Mich verwirrt nur, dass sowohl die städtische Schuldnerberatung als auch meine Anwältin das Gegenteil behaupten.
Ich kann mir natürlich einen Gang zum Gericht nicht erlauben, wenn diese beiden recht hätten....dann wäre nicht nur die Versicherungsleistung weg sondern es kämen noch ein paar Tausender an Gerichts und Anwaltskosten hinzu.
Du verstehst sicher ?
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deutscher-am-ende

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Re: Versicherung in der WVP
« Antwort #16 am: 25. Juli 2014, 14:58:19 »

Hier eine Antwort eines Anwalts bei frag den Anwalt de :

Zusammenfassung: Wer eine Privatinsolvenz beantragt, tritt seine Dienstbezüge und diese ersetzendes Einkommen an den Insolvenzverwalter ab. Hierzu gehören auch Krankenhaustagegelder und Zahlungen einer privaten Rentenversicherung, wobei die Pfändungstabellen wie bei Gehaltszahlungen zu beachten sind.
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deutscher-am-ende

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Re: Versicherung in der WVP
« Antwort #17 am: 25. Juli 2014, 14:59:27 »

Eidechse.....Weil er schonmal was versucht hat....
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Der_Alte

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Re: Versicherung in der WVP
« Antwort #18 am: 26. Juli 2014, 12:10:46 »

Dieses ganze Rumgeeiere verstehe ich nicht.
Du hast keine Antwort, glaubst keiner Aussage hier. Das bringt dich nicht einen cm weiter.

Wenn du Klarheit willst geh zum Gericht und erwirke einen klarstellenden Beschluss.
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deutscher-am-ende

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Re: Versicherung in der WVP
« Antwort #19 am: 26. Juli 2014, 14:42:29 »

Welcher Antwort soll ich denn glauben ? Die einen sagen so, die anderen so......
Wenn es letztlich nur ein Gericht klären kann, dann sind doch die Antworten hier ohnehin nicht zutreffend, oder ?
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