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Autor Thema: Vorzeitige RSB Berichtigung Tabelle  (Gelesen 2134 mal)

limam

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Vorzeitige RSB Berichtigung Tabelle
« am: 19. Juni 2008, 16:13:14 »

Hallo an Alle,
hoffe auf meine Frage hier eine Antwort zu finden. Ich habe jetzt verzweifelt 2-3 Stunden gegoogelt, aber nicht immer so einfach, je komplexer es wird.

Hat jemand von Euch eine Ahnung, wie das Schreiben der Gläubiger für das Amtsgericht auszusehen hat.
Thema: Berichtigung der Tabelle, im Sinne von:  keine Forderung mehr und bitten um Berichtigung der Gläubigertabelle.
Das Amtsgericht benötigt diesen Schrieb von den Gläubiger, mit denen ein erfolgreicher Vergleich geschlossen werden konnte, damit seitens des Gerichts die vorzeitige RSB vollzogen werden kann. Möchte mir einfach keinen formalen Fehler mehr leisten da wir sozusagen im Endspurt des Marathons sind, der Vergleich zog sich über 9 Monate hin.
Im voraus erstmal vielen Dank für euer Engagement, hoffe ich kann zu einem späteren Zeitpunkt einen Erfahrungsbericht liefern, wenn alles über die Bühne ist, Habe viel zu erzählen .
Gespeichert
 

paps

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Re: Vorzeitige RSB Berichtigung Tabelle
« Antwort #1 am: 19. Juni 2008, 19:57:21 »

Meine bescheidene Meinung:

Theoretisch sollte es formlos sein.
Bezug auf die ehemalige Anmeldung; Erklärung, dass Forderung erledigt ist und keine Ansprüche gegen den Schuldner aus der Abtretung mehr erhoben werden.

Müssen alle Gläubiger mitteilen, selbst muß formlos Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB gestellt werden.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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