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Autor Thema: Vorzeitiges Ablösen der Schulden  (Gelesen 2303 mal)

gummibaer0503

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Vorzeitiges Ablösen der Schulden
« am: 08. November 2008, 13:19:12 »

Hallo, ich bin s mal wieder,

ich befinde mich wie schon mal erwähnt in der WVP , nun hat meine Familie mir angeboten einen Kredit für mich aufzunehmen ( den ich dann an sie abzahle!), damit ich die Insolvenz beenden kann. Muß man dann  die volle Insovenzsumme (70.000) zurückzahlen- dann wäre es allerdings indiskutabel- oder den Betrag der nach Ablauf der 6 Jahre zusammenkommen würde (ca 20.000,-) ?? Entstehen dadurch Nachteile für mich?? Ich bin da ratlos :-(

gummibaer0503
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paps

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Re: Vorzeitiges Ablösen der Schulden
« Antwort #1 am: 08. November 2008, 14:35:59 »

Warum wollen Sie die Inso vorzeitig beenden, mit Schulden, die dann noch weit über die Inso hinaus wirken können.?

Als Mindestwert sollte natürlich der erzielbare pfändbare Betrag (hier 20.000) genommen werden.
Sie müßten dann in Einzelverhandlungen mit den GL treten.
Haben Sie die Zustimmung und Erledigungsvermerke aller GL die zur Tabelle gemeldet haben zusammen, teilen Sie dies dem Inso-Gericht mit und bitte um vorzeitige Erteilung der RSB.
Es wären dann noch anteilig TH- und Gerichtskosten fällig.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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