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Autor Thema: Wann vorzeitige Beendung der WVZ, bzw. Antrag auf Erteilung der RSB?  (Gelesen 1774 mal)

timon28

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Liebe Insolanergemeinde

Ich bin mit rund 20tsd Euro Schulden Anfang 2011 in die IV gegangen. Beginn der WVP war Feb/März 2012.

Seit Beginn der Abführungen des pfändbaren Teils des Monatsgehalts an den IV sind bis jetzt rund 5 1/2 Tsd € an den Inso/TH geflossen, incl. der Steuererstattungen. Bis Ende diesen Jahres werden es insgesamt  6 1/2 bis 7tsd Euro sein, die an den Inso/TH  bzw.  ins IV geflossen sind.

Mir ist auch bekannt, dass es in diesem Jahr eine Ausschüttung an die Gläubiger gegeben hat, es sind jetzt insgesamt 2 Gläubiger.

Bis Ende der WVP Anfang 2017 werden bei jetzigem Stand der Abführungen an den IV/TH  zwischen 14 u. 15tsd € sein, die ich ins IV abgeführt habe.  Und durch Wegfall von Kindesunterhalt werden die Beträge, die an den TH gehen ja mehr werden, d.h. es könnte schneller eine höhere Gesamtsumme bis zum Ende der WVP zu Buche stehen.

Wenn bereits Ende diesen Jahres 6-7tsd € an den IV/TH gegangen sind: Könnte man nicht bereits jetzt darüber nachdenken, einen Antrag stellen auf vorzeitige Erteilung der RSB? Bzw. wann kann man darüber nachdenken? Oder auch, wann  könnte der TH das von sich aus tun?

Denn wenn ich mir die Zahlen so anschaue und feststelle, dass bis Ende 2013 von rund 20tsd € Schulden also 6-7tsd an den TH gegangen sind und pro Jahr gut 2,5tsd dazukommen….
Ich weiss das deswegen, weil ich mir eine Tabelle angelegt habe, die mir genau das sagt, in der ich die Beträge eintragen kann, die monatlich abgeführt werden. Weiter habe ich mir eine Excel-Mappe angelegt, in der monatlich die Kalkulation der Fixkosten und das Haushaltsgeld vorgenommen wird. Und genau diese Tabelle sagt, dass monatlich ein Betrag zur Verfügung steht, der angespart werden kann. Kann man jetzt auch darüber nachdenken, diesen Jahressparbetrag  zu benutzen, irgendwann diesen Betrag an den TH abzuführen und einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB zu stellen?
Ich weiss, Fragen über Fragen. Aber ich wäre doch erfreut und dankbar, wenn jemand antworten könnte und Rat geben könnte.

Vielen Dank, und frohe Pfingsten
Timon28
Gespeichert
Verbraucherinso Beginn Januar 2011
Ankündigung RSB Februar 2012
Aufhebung Inso-verfahren März 2012
Beginn WVP März 2012
Laufzeit Abtretung 14. Jan 2011 - Jan 2017
 

Nixmehrda

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Sie können mit Aussicht auf Erfolg dann einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB wenn Sie Gläubiger, TH und die Gerichtskosten bezahlt haben werden.
Vorher macht das keinen Sinn.
Sie sollten in der Insolvenzakte überprüfen ob die Mittel tatsächlich wie von Ihnen angenommen verwendet werden.
Gespeichert
 
 

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