"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: War´s das jetzt ???  (Gelesen 2566 mal)

Amy

War´s das jetzt ???
« am: 03. April 2016, 23:48:15 »

Meine Frau und ich waren beide in der Insolvenz.
Wir haben am 11.03.16 (meine Frau) und ich am 16.03.16 den Beschluß der Restschuldbefreiung erhalten.

War´s das jetzt??

Wir hatten beide die Verfahrenskosten gestundet. Meine Kosten wurden auf jeden Fall aus meinen Lohnabtretungen bezahlt,
jedoch meine Frau blieb unter dem Pfändungsbetrag.
Bekommen wir jetzt noch nachträglich die Kostenrechnung für meine Frau,
oder hätte dies nicht schon vor der Restschuldbefreiung geschehen sollen ?
Bekommt man vielleicht auch noch einen Abschlussbericht, oder wer was bekommen hat ?

Gruß
Amy
Gespeichert
 

waldi

Re: War´s das jetzt ???
« Antwort #1 am: 04. April 2016, 09:15:56 »

Glückwunsch zur Restschuldbefreiung!

Es wird noch eine Rechnung vom Gericht folgen an die Ehefrau, über die Verfahrenskosten.
Bei entsprechend geringem (Gesamt-)Einkommen kann diese auf Antrag gestundet werden.

Weitere Mitteilungen vom Gericht erfolgen nicht. Zumindest nicht automatisch.
Gespeichert
 

Mekki

Re: War´s das jetzt ???
« Antwort #2 am: 05. April 2016, 11:22:38 »

Es zählt nur das Einkommen (Vermögen)der Frau. Ist bei mir auch so. Habe Stundung beantragt. Dieses wurde genehmigt (es steht dort: Die Stundung wurde verlängert). Wenn meine Frau auch weiterhin keine Einkünfte hat, wird nach 4 Jahren die Forderung aufgehoben.
Gespeichert
 

KarlPaul

Re: War´s das jetzt ???
« Antwort #3 am: 06. April 2016, 09:03:31 »

Die RSB ist noch nicht ganz rechtskräftig. Ein Jahr lang ab RSB kann noch unter eingeschränkten Bedingungen vom Gläubiger Widerspruch eingelegt werden und vom Insolvenzgericht die RSB widerrufen werden. ( § 303 InsO )
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz