"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Welche Zuschläge sind frei??  (Gelesen 2248 mal)

TomPrivat

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 26
Welche Zuschläge sind frei??
« am: 22. Februar 2010, 17:13:31 »

Moin Moin, ich melde mich nochmals an euch, weil ich leider in der Suche nicht das treffende gefunden habe.
Und zwar folgendes: Wie sieht es aus mit Zulagen für Wochenend-und Feiertagsarbeit?
Ich Arbeite in einem Saisonbetrieb, und wenn diese jetzt wieder los geht, Arbeite ich 7 Tage die Woche durch, auch Feiertags. Dafür bekomme ich 100€ als Zuschlag dazu, auf der Abrechnung steht dann Zuschlag Frei 100€. Sind diese 100€ dann vom Nettolohn abzuziehen??
Zur zeit sieht das volgender Maße aus: Abrechnung 1600€ Monatslohn, Zuschlag Frei 100€ Brutto 1700€-
Netto: 1300€
Mein TH geht also von den 1300€ Netto aus, und stuft mich also auch so in der Tabelle ein.
Ist das so richtig, oder müsste der TH von den 1300€ Netto noch die 100€ abziehen, und mich dann bei 1200€ Einstufen??
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Welche Zuschläge sind frei??
« Antwort #1 am: 22. Februar 2010, 19:58:05 »

m.E. ist die Rechnung richtig, da es keine Erschwerniszuschläge sind.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Insokalle

Re: Welche Zuschläge sind frei??
« Antwort #2 am: 22. Februar 2010, 20:00:13 »

Zuschlag frei = steuer- und/oder sozialversicherungsfrei




Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz