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Autor Thema: WER ZAHLT VERFAHRENSKOSTEN  (Gelesen 1734 mal)

ndfk78

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WER ZAHLT VERFAHRENSKOSTEN
« am: 17. Mai 2014, 13:25:43 »

Guten Tag
meine frage ist wer zahlt das Verfahrenskosten bzw. Gersichtskosten nach Restschuldbefreiung bei mir wurde es gestundet laut mein RA

( die Verfahrenskosten werden von der Beträgen, welche in der Restschuldbefreiungsphase vereinnahmt werden beglichen. Nach diesseitigem Kenntnisstand sind diese vollständig beglichen, so dass bereits gemäss $292 abs.1
an die Insolvenzgläubiger im Rang des §38 ausgeschüttet werden konnte)

das bedeutet das ich nichts zusätzlich bezahlen muss oder

Danke
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Insoman

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Re: WER ZAHLT VERFAHRENSKOSTEN
« Antwort #1 am: 17. Mai 2014, 18:53:33 »

Zitat
das bedeutet das ich nichts zusätzlich bezahlen muss
So ist es.
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

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