"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: WHP und Kaution?  (Gelesen 1892 mal)

Blondie

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
WHP und Kaution?
« am: 26. November 2011, 09:42:27 »

Hallo,


ich habe im Nov. 2006 die Regelinsolvenz eröffnet, in diesen Beschluss wurde mitgeteilt das ein Gläubiger sicherungsrechte an die kaution stellt, da aber das Guthaben mietverbindlichkeiten sind, ist eine wertausschöpfende Fremdrechtsbelastung gegeben.

Da mein insoverwalter aber das verwertungsrecht nicht zusteht wurde die kaution aus der masse freigegeben.

Nun bin ich seit april 2010 in der wohlverhaltensphase, diese endet im nov. 2014, Restschuldbefreiung wurde angekündigt.

In diesen Beschluss steht das eine schlussverteilung an die Gläubiger nicht statt fand, da masse nicht ausreichend war.

Heißt das jetzt, das die kaution mir zusteht oder bekommt sie doch der Gläubiger?

Mein TH sagte vor einen halben jahr zu mir das ich diese nicht bekomme.
Wir wohnen bereits seid märz 05 in der noch wohnung, also weit eher als ich die insolvenz beantragt habe.

Ich hoffe mir kann einer was dazu sagen.

LG Manja
Gespeichert
 

horst69

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 541
Re: WHP und Kaution?
« Antwort #1 am: 26. November 2011, 10:16:46 »

Da die Kaution aus der Masse freigegeben wurde und du in der WVP bist, müsstest du die Kaution im Falle eines Umzuges, meiner Meinung nach, bekommen !
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: WHP und Kaution?
« Antwort #2 am: 26. November 2011, 10:20:29 »

Wenn ein Gläubiger Sicherungsrechte an der Kaution geltend macht, muss der Vermieter nach Vertragsende die Kaution an den Sicherungsinhaber, also den Gläubiger auszahlen.
Der Insolvenzverwalter hat die Kaution nur deswegen freigegeben, weil er kein Verwertungsrecht hat. Deswegen ist die Kaution aber nicht frei.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz