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Autor Thema: Wie berechnet sich der Selbstbehalt bei Quartalsweiser Provisionsausschüttung?  (Gelesen 2190 mal)

antoniahh

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Hallo!
Mein LG ist der Wohlverhaltensphase und hat einen neuen Job angenommen. Er bekommt ein Fixum und Provision. Die wird aber Quartalsweise ausgezahlt. Wird dann entsprechend der Auszahlungsmonat so gerechnet als ob dies das normale Einkommen wäre oder wird das auf die drei Monate aufgeteilt?
Das wäre für und nämlich viel besser. Die Situation ist sehr schwer, da wir zu sechst sind und ich drei Kinder mitgebracht habe und nur eins gemeinsam ist und nur berücksichtigt wird. Auch ich werde nicht berücksichtigt, entsprechend haben wir nun weniger als H4 Empfänger.
Eine Antwort wäre schön, wir verzweifeln bald.
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Der_Alte

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Ihr Lebensgefährte kann einen Antrag nach § 850 f ZPO stellen, dass Sie und die Ihre drei Kinder berücksichtigt werden, weil Sie zusammen als Bedarfsgemeinschaft keine Leistungen nach dem SGB erhalten. Das ist der erste Weg, um ein Einkommen zu behalten, dass über dem ALG2 Satz liegt.

Die Provisionsabrechnung sollte Ihr Mann mit dem Arbeitgeber besprechen. Wenn diese monatsgenau berechnet wird sollte der Arbeitgeber auch entsprechend die pfändbaren Anteile berechnen können.
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antoniahh

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Ah ok, das wäre je Klasse!
Bisher dachte ich, wir haben einfach Pech, weil überall liest man, das geht nicht mit den Kindern.

Die Provi. ist immer gleich, er hat ein Jahreseinkommen inkl. Prov. von 42000.  Das sollte man doch durch 12 teilen können.

Wir haben in HH leider so eine hohe Miete, warm allin fast 1500€.
Bei H4 wurde die voll übernommen(bekamen wir kurz) aber so ist das schwer. Umziehen ist fast unmöglich. Erstens ist HH eh teuer, dann 6 Personen und Insolvenz. Echt doof.
Meine Schufa ist sauber aber mein Einkommen niedrig.
Und Geld für Kaution oder gar Markler ist auch nicht da.
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