"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: wieder mal WVP  (Gelesen 2123 mal)

erfolglos

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
wieder mal WVP
« am: 10. September 2009, 11:08:33 »

Hallo liebe Leute,
Privatinsolvenz wurde am 26.Mai 2008 eröffnet, bis heute keinen Hinweis auf Wohlverhaltensphase seitens des Amtsgerichts oder auch des IV.
Ist das so noch o.k., oder sollte man mal Schriftlich nachfragen beim Amtsgericht.
Die zweite Frage ist, durch Zwangsversteigerung einer Immobilie sind die Schulden lt Tabelle§ 175 bis auf 830.-€ bezahlt, haben aber noch keine Info wie weiter. Versteigerung war am 01.09.2009 und nun müssen wir schnellstmöglich umziehen, nicht so einfach, konnten aber mit neuem Besitzer 8 Wochen Schonfrist aushandeln, wann hat IV Kenntnis darüber??
Ne Menge Unklarheiten, wir hoffen das uns jemand weiterhelfen kann, sind in der Materie sehr unsicher.
Gespeichert
 

rookie

  • Gast
Re: wieder mal WVP
« Antwort #1 am: 10. September 2009, 15:19:00 »

Verfahren dauert im Schnitt ca. 6 - 18 Monate bis zur Aufhebung
Ist so ein Richtwert.

Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: wieder mal WVP
« Antwort #2 am: 10. September 2009, 21:25:53 »

Bis zur Korrektur des Tabellenwertes, sollten auch noch 2-3 Monate vergehen.

Grundsätzlich könnte im Schlußtermin die RSB erteilt werden, wenn bis dahin alle angemeldeten Forderungen und die Gerichts-/TH-kosten gezahlt sind.

Anderenfalls könnten Sie nach Erledigung dieser offenen Beträge auch während der WVP einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB stellen. 
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz