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Autor Thema: Wohlgefallensperiode=Zahlungsperiode?  (Gelesen 2836 mal)

Theo

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Wohlgefallensperiode=Zahlungsperiode?
« am: 13. August 2009, 14:28:54 »

Hallo,
vielleicht könnt ihr mir ja wieder wie schon einige Male helfen.
Die Wohlgefallensperiode meiner Regel-Inso nähert sich so langsam dem Ende.  :juchu: Im Klartext heißt das, ich bin davon ausgegangen, 6 Jahre muss ich zahlen. Die 1. Rate floss 01/2004, also bin ich davon ausgegangen, der Monat 12/2009 ist der letzte, in dem die Pfändung greift, danach darf ich wieder Luft holen.
Jetzt das Aber: Die IV will für Monat 01/2010 immer noch die mehr als 800 € pro Monat von mir einziehen, ein diesbezügliches Schreiben kam heute in der Firma an. Ist das rechtens oder kann ich mich dagegen wehren?
« Letzte Änderung: 13. August 2009, 15:43:35 von Theo »
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Insokalle

Re: Wohlgefallensperiode=Zahlungsperiode?
« Antwort #1 am: 13. August 2009, 19:35:18 »

m.E. dürfen es nicht mehr als 6 Jahre also 72 Monate werden. Ggf. durch das Gericht klären lassen.
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Theo

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Re: Wohlgefallensperiode=Zahlungsperiode?
« Antwort #2 am: 14. August 2009, 09:43:07 »

Hallo und vielen Dank,
ich sehe das genauso. In dem Schreiben, was ich von ihr bekommen habe, steht drin, dass die WGP per 28.01.2010 endet, der Monat pfändungsmäßig aber noch voll gewertet wird und erst ab 1.2. die Pfändung erledigt wäre. Und das wären dann tatsächlich 73 Monate. Gleichzeitig fordert sie mich auf, von Anfragen bei Gericht oder ihr abzusehen, und genau das ruft bei mir ein gewisses Misstrauen hervor. Die Dame hat sich wirklich bemüht, mir das Leben so schwer wie nur möglich zu machen, außerdem ist sie mit vielen Dingen nicht wirklich vertraut, was sie aber nicht daran hindert, sinnlose und rechtlich nicht haltbare Schreiben zu versenden.
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paps

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Re: Wohlgefallensperiode=Zahlungsperiode?
« Antwort #3 am: 14. August 2009, 18:06:43 »

Meinen Sie ernsthaft, dass 3  Tage Gehaltabzug den Kohl fett machen?

Inzwischen sit die Mehrheit der Meinung, dass im Schlußmonat anteilig gepfändet wird.
Ihre Abtretung endet ja erst am 28.01. und nicht am 01.01..

Und ich bin mir 100% sicher, dass Sie am 31.01.2004 keinen pfändbaren Betrag an den TH abgeführt haben.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Theo

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Re: Wohlgefallensperiode=Zahlungsperiode?
« Antwort #4 am: 17. August 2009, 11:46:07 »

Hallo und erst mal danke.

Über 3 Tage würde ich kein Wort verlieren, dass wär mir zu lächerlich. Aber: Ich bin sicher, es wurde für Januar 2004 die komplette pfändbare Summe abgeführt, keine Splittung. Habe das hier in der Firma hinterfragt und auch anhand des Firmenbankkontos eingesehen. D.h. Januar 2004 ist definitiv der 1. Monat, für den die IV Geld bekommen hat, volle Monatspfändung. Mein Chef hat allerdings später überwiesen, und zwar den Betrag für Januar bis März in einer Summe. Nur dafür kann ich ja nichts. Und wie nun weiter?  :gruebel:
« Letzte Änderung: 17. August 2009, 14:08:17 von Theo »
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paps

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Re: Wohlgefallensperiode=Zahlungsperiode?
« Antwort #5 am: 17. August 2009, 18:17:17 »

§287 InsO Antrag des Schuldners auf RSB
Laufzeit der Abtretungserklärung 6 Jahre ab Eröffnung.

In Ihrem Falle weden also 73x pfändbare Beträge abgeführt.

Sind Sie anderer Meinung, lassen Sie das zuständige Inslvenzgericht entscheiden.
Mit rechtsmittelfähigem Beschluß.
« Letzte Änderung: 17. August 2009, 18:18:52 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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