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Autor Thema: Wohlverhaltensperiode und Auto  (Gelesen 6033 mal)

masochist85

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Wohlverhaltensperiode und Auto
« am: 08. Dezember 2011, 14:27:42 »

hallo zusammen,

Ich bin neu in diesem Forum und hätte da ein kleines Anliegen.

Ich bin Alex und seit 12.09 in der Privatinsolvenz.

Anfang 2011 bin ich in der Wohlverhaltensperiode.

Hatte jetzt die ganze Zeit ein Auto auf mich angemeldet und musste deswegen 20 % des KFZ Wertes an den Treuhänder zahlen.

Dieses Fahrzeug fuhr auch meine Ehefrau. Wohnen auf dem Dorf und haben fast keine Verbindung in die City etc.

Habe jetzt im November eine Arbeit aufgenommen, bei der Ich ein Auto benötige um geschäftlich für die Firma vom Kunden A zu Kunden B pendeln kann. jeder Kilometer wurde mit 15 cent vom AG vergütet.

Musste mir das Auto bei einem Händler privatfinanzieren, das heißt ich kann den Kaufbetrag von 2900 in 100Euro raten abstottern. und meldete das auto auf meinen Namen bei Zulassung an.

Mir wurde jetzt aber das Arbeitsverhältnis zum 28. 11. 2011 betriebsbedingt gekündigt. und nun wollte Ich das Auto zurückgeben und der Händler weigert sich es anzunehmen. obwohl Ich noch keinen Kaufvertrag unterschrieben hab.

Der Händler weiss das Ich in Insolvenz bin und kennt meinen Treuhänder.

Was kann mir denn jetzt passieren wenn der Händler meinen Treuhänder anruft und dem von dem 2. Auto erzählt?

Wollte eigentlich in den nächsten tagen einen Termin bei meinem Treuhänder ausmachen um ihm die Karten auf den Tisch zu legen. wobei es ein sehr strenger Treuhänder ist.

Habe jetzt totale Angst aus der Insolvenz zu fliegen.

Hoffe auf Antwort.




Gruß Alex
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Der_Alte

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Re: Wohlverhaltensperiode und Auto
« Antwort #1 am: 08. Dezember 2011, 17:21:16 »

Die gute Nachricht zuerst:

Es geht den Treuhänder nichts mehr an, was Du in der WVP mit dem vorhandenen Geld machst. Es sind nur noch die Obliegenheiten aus § 295 InsO zu erfüllen.
Wichtig  ist aktuell nur die Meldung an den TH, dass das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde.

In der WVP darf man sich auch ein Auto auf Kredit kaufen, selbst wenn der Kredit platzt hat das nichts mit dem Insolvenzverfahren zu tun. Es sind Neuschulden, die nach Ende des Verfahrens bleiben. Der Händler kann gern beim TH anrufen, wird aber keine Wirkung erzielen. Denn in der WVP ist der TH dafür nicht mehr zuständig.

Die schlechte Nachricht:
Auch ohne Kaufvertrag ist das Auto gekauft.

Also, für die WVP überhaupt kein Problem. Und mit dem Händler eine Lösung finden. Notfalls tatsächlich die Raten zahlen; vielleicht und hoffentlich klappt es kurzfristig mit einer neuen Arbeit. :thumbup:
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Feuerwald

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Re: Wohlverhaltensperiode und Auto
« Antwort #2 am: 08. Dezember 2011, 17:23:17 »

Was kann mir denn jetzt passieren wenn der Händler meinen Treuhänder anruft und dem von dem 2. Auto erzählt?

- was soll denn pasieren? Sie haben sich in der WVP ein Auto gekauft. Fertig aus. Den TH geht das nichts mehr an.

« Letzte Änderung: 08. Dezember 2011, 19:15:37 von Feuerwald »
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masochist85

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Re: Wohlverhaltensperiode und Auto
« Antwort #3 am: 08. Dezember 2011, 17:32:33 »

vielen Dank für die Antwort...

da fällt mir ja ein Stein vom Herzen.


ne weitere Frage hätte Ich da trotzdem noch.

habe jetzt meinen Lohnsteuerbescheid 2010 vom Treuhänder angefordert.

diesen bekam Ich gestern auch per Mail.

allerdings wurde mir das Guthaben vom Finanzamt auf ein Anderkonto des TH gezahlt.

Steht mir das Guthaben von meinen Werbungskosten denn nicht zu?

bin seit März 2010 in der WVP.


Gruß
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Der_Alte

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Re: Wohlverhaltensperiode und Auto
« Antwort #4 am: 08. Dezember 2011, 18:29:57 »

Die Steuererstattung aus der Steuererklärung 2010 gehört, wenn der Treuhänder sie noch vor März gemacht hat, der Masse.
Die Steuererklärung 2011 (also für den Veranlagungszeitraum 2010) mußt Du selbst machen. Die Steuererstattung gehört, soweit keine Nachtragsverteilung angeordnet wurde, vollständig - na wem? Richtig - Dir. Damit könnte man ja vielleicht auch den Händler auslösen.
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masochist85

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Re: Wohlverhaltensperiode und Auto
« Antwort #5 am: 08. Dezember 2011, 19:11:01 »

Die Steuererklärung habe Ich im Juli diesen Jahres für 2010 beantragt.

und wurde am 24.10.11 vom Finanzamt ausgestellt.


Muss Ich mich dann jetzt an den TH wenden das er mir den Betrag auszahlt? trotz das der Betrag von dem Finanzamt auf das Anderkonto des TH gezahlt wurde?

Zitat vom TH:

in obiger Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihre E-Mail vom 01.12.2011 und überreiche anliegend eine Kopie des Bescheides für 2010 über Einkommensteuer. Das Guthaben wurde bereits seitens des Finanzamtes auf mein Anderkonto gezahlt.
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Der_Alte

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Re: Wohlverhaltensperiode und Auto
« Antwort #6 am: 08. Dezember 2011, 19:59:56 »

Dann muss er das an Dich auszahlen. Freundliches Schreiben an ihn mit der Bitte um Überweisung. Und ein unfreundliches Schreiben an das FA, wie die dazu kommen, das Geld an den TH zu überweisen.
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masochist85

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Re: Wohlverhaltensperiode und Auto
« Antwort #7 am: 08. Dezember 2011, 21:57:35 »

 :thumbup:


vielen Dank!!!
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masochist85

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Re: Wohlverhaltensperiode und Auto
« Antwort #8 am: 15. Dezember 2011, 16:22:37 »

Hallo habe heute wieder Nachricht von meinem Treuhänder erhalten....

es geht um die sache von der Einkommenssteuer...


Hier mal kurz die Mail vom TH:

In Beantwortung dieser teile ich mit, dass diesseits vereinnahmte pfändbare Beträge bei Abschluss des Insolvenzverfahrens und Übergang in die Restschuldbefreiungsphase zunächst auf die für die Durchführung des vorliegenden Verfahrens anfallenden Gerichts- und Treuhänderkosten verrechnet werden. Erst wenn insoweit sämtliche Verfahrenskosten getilgt sind, wird ggf. von eben diesen vereinnahmten pfändbaren Beträgen eine Quotenausschüttung an die im Verfahren beteiligten Gläubiger vorgenommen werden.




Das soll scheinbar heißen das mir kein Guthaben in der ganzen Zeit zusteht?  :dntknw:


Kann mir jemand vielleicht § nennen die das ganze widerlegen?



Gruß alex
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Insokalle

Re: Wohlverhaltensperiode und Auto
« Antwort #9 am: 15. Dezember 2011, 17:23:24 »

Was genau wollen Sie wiederlegt haben? Von ESt steht dort nichts.

Es geht um die pfändbaren Beträge, die stehen Ihnen sowieso nicht zu.
Die beschriebene Vorgehensweise kann durchaus von Vorteil sein. Mit etwas Glück können dadurch sämtliche Verfahrenskosten beglichen werden, bevor die Gläubiger was bekommen und Sie keine Rechnungen vom Gericht oder TH.

Zur ESt 2010: Da Verfahrensaufhebung 2010 war, hätte das FA die Erstattung an Sie auszahlen müssen. Sie haben es vermutlich versäumt, das FA über die Vefahrenaufhebung zu informieren? Der Verwalter könnte meiner Meinung nach zumindest für die Zeit bis zur Verfahrensaufhebung eine Nachtragsverteilung anordnen. Dann wäre die Erstattung wohl aufzuteilen.
Sie können natürlich auch mit dem Hinweis auf die Verfahrensaufhebung das FA zur Zahlung auffordern. Die Frage ist nur, was dabei rauskommt.

In Anbetracht der beschriebenen Vorgehensweise des TH wäre zu überlegen, ob sich weiterer Aufwand lohnt. Hängt auch ein wenig von den Beträgen ab.
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masochist85

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Re: Wohlverhaltensperiode und Auto
« Antwort #10 am: 15. Dezember 2011, 19:39:07 »

Dachte Ich mir auch das es von Vorteil sein könnte wenn er mit dem Guthaben einen Teil der Verfahrenskosten sowie Treuhänderkosten tilgt.

Zahlen muss Ich die Kosten am ende sowieso??!! oder??


denke das sich der ganze aufwand wie beschrieben nicht lohnt. dreht sich um 215,- ist zwar sehr viel geld für uns aber solange damit ja Kosten gedeckt werden die von mir sowieso gezahlt werden müssen ist es nicht so dramatisch....

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