"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Wohlverhaltensphase, Prozesskostenhilfe  (Gelesen 1979 mal)

euch61

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19
Wohlverhaltensphase, Prozesskostenhilfe
« am: 08. Juli 2011, 10:33:01 »

Hallo, hab mal wieder eine Frage:

in 2009 wurden meine Frau und ich von unserer Ex-Vermieterin verklagt(Streitwert 1000€). Wir befanden uns beide noch im laufenden Isolvenzverfahren und erhielten Prozesskostenhilfe. Die Klage wurde allerdings zurückgezogen, die Prozesskostenhilfe übernahm unsere Kosten.

Nun befinden wir uns in der Wohlverhaltensphase und sollen gem § 120 Abs. 4 Satz 1 ZPO unsere Einkommenverhätnisse erneut erklären.

Wir sind beide berufstätig und führen das pfändbare Einkommen an den TH ab.

Frage: Müssen wir nun die PKH zurückzahlen????? :dntknw:

« Letzte Änderung: 08. Juli 2011, 11:15:14 von euch61 »
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: Wohlverhaltensphase, Prozesskostenhilfe
« Antwort #1 am: 08. Juli 2011, 13:02:59 »

Wenn sich Ihre Einkommensverhältnisse seit 2009 verbessert haben, können Sie zur Ratenzahlung herangezogen werden..
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz