"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Wohlverhaltensphase - Selbstständigkeit  (Gelesen 2282 mal)

Tom12345

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Wohlverhaltensphase - Selbstständigkeit
« am: 14. Februar 2008, 13:25:36 »

Hallo,
ich befinde mich in der WVP und gehe einer Vollzeit Beschäftigung nach. Die monatlichen Abzugebenden Beträge werden dem Treuhänder überwiesen;insofern ist alles o.k und läuft.

Bei der Überlegung in die Selbstständigkeit zu gehen, beschäftigt mich der §295 (2) INSO - übersetzt heißt es, das ich meine Einnahmen vergleichbar mit dem Nettoverdienst sehen muss, oder ist Einnahme minus Kosten= Nettoverdienst zu verstehen?

Wäre nett, falls mir jemand diese Frage beantworten kann:
Danke
Gespeichert
 

dobberstein

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 452
Re: Wohlverhaltensphase - Selbstständigkeit
« Antwort #1 am: 14. Februar 2008, 13:35:55 »

Die Zahlungen sollen fiktiven Einkünften entsprechen, die Du durch ein angemessenes Dienstverhältnis erhalten würdest.
Bsp. Du bist jetzt Maler und  erhälst ein angemessenes Gehalt in Höhe von 2.000,00 Euro, so wird dieses Gehalt auch bei der selbständigen Tätigkeit in der WVP berücksichtigt. Egal ob du mehr oder weniger Verdienst. Das Risiko des Selbständigen wird damit abgedeckt.
Gespeichert
pd
 

Tom12345

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: Wohlverhaltensphase - Selbstständigkeit
« Antwort #2 am: 14. Februar 2008, 16:34:02 »

Hallo dobberstein,

danke für die Antwort; ganz nachvollziehen hann ich das noch nicht.
heißt es übersetzt, das wenn ich mehr verdienen als z.B in deinem Beispiel  2000,-€ nicht mehr abgeben muss?

Danke für die nochmalige Antwort
Gespeichert
 

dobberstein

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 452
Re: Wohlverhaltensphase - Selbstständigkeit
« Antwort #3 am: 15. Februar 2008, 09:09:20 »

Meines Wissen ja, soweit vergleichbares , angemessenes Dienstverhältnis.
Aber Obacht: Wenn du alsbald als selbständiger Maler einen Betrieb mit 20 Leuten führst, so ist dies keine vergleichbare Tätigkeit mehr - dann bist Du Geschäftsführer und kein M;aler mehr. ???
Gespeichert
pd
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz