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Autor Thema: Wohlverhaltensphase und Stundungskosten Amtsgericht Kosten danach !  (Gelesen 1809 mal)

Freestyler81

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Hallo

befinde mich im 3.Jahr der Wohlverhaltensphase bin verh. 3 Kids und Alleinverdiener im Haushalt. Nach der Wohlverhaltensphase bekommt man die Restschuldbefreiung und eine Rechnung vom Amtsgericht zu bezahlen diese kann dann auch in Raten oder gestundet werden.

Meine Frage ist :

Gibt es ein Schonvermögen bei der Rückzahlung oder Stundung der Gerichtskosten ?

Meine Insolvenzverwalterin meinte Schonvermögen pro Person 2600€ +160€ pro Lebensjahr auch für Ehepartner sollte diese gelten auch für meine Kinder da ich im Haushalt Alleinverdiener bin.

Möchte jetzt etwas ansparen auf dem Girokonto falls was im Zukunft kommt man weiß es nie  ist das richtig mit dem Schonvermögen weil einerseits habe ich Beispielweise 10.000 euro angespart und dann kommt das Amtsgericht möchte auch seine Kosten haben .

Die Rechtspflegerin im Amtsgericht sagte es gibt da ein Schonvermögen wollte es mir aber nicht nennen.

Deshalb hoffe ich auf euere Ratschläge bin ein Normalverdiener kein Millionär  :biggrin: was ist eure Erfahrungen.
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