"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Wohlverhaltungsphase  (Gelesen 2122 mal)

ndfk78

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 42
Wohlverhaltungsphase
« am: 15. Februar 2012, 14:15:11 »

Hallo,
es geht wegen der Wohlverhaltungsphase mein TH hat erst nach fast 3,5 Jahren an das Amtsgericht beantragt wegen Wohlverhaltungsphase meine fragen sind
- warum hat es solange gedauert obwohl bei manche schon nach halben Jahr in die WVP reinkommen
- warum dauert das alles ca. 3 Monate bis das Amtsgericht mit ein Schreiben die WVP erkundigt.
ich möchte das Lohnsteuererklärung endlich selber mal kassieren.

DAS DAUERT ALLES ZU LANGE BEI ANDEREN EU LÄNDER WIE FRANKREICH DAUERT ALLES NUR 12-24 Monaten
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: Wohlverhaltungsphase
« Antwort #1 am: 15. Februar 2012, 18:35:01 »

Zitat
warum hat es solange gedauert
Weiß ich auch nicht..

Zitat
warum dauert das alles ca. 3 Monate bis das Amtsgericht
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam..

Kopf hoch.. es geht voran.. :thumbup:
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Laufbursche

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Wohlverhaltungsphase
« Antwort #2 am: 16. Februar 2012, 14:57:09 »

Das Verfahren insgesamt dauert immer 6 Jahre ab Insolvenzeröffnung. Je länger das laufende Verfahren dauert (3,5 Jahre) desto kürzer ist die eigentlich Wohlverhaltensphase (nur noch 2,5 Jahre).
Für die Lohnsteuererstattung ist das trotzdem ärgerlich...
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz