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Autor Thema: WVP?  (Gelesen 2161 mal)

pegasus

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WVP?
« am: 10. Januar 2008, 17:16:17 »

Ich weiß, es wurde hier schon sicherlich mal die gleiche Frage gestellt, aber über die Suchfunktion habe ich nichts genaues finden können :dntknw:


Ich habe heute den Brief vom Amtsgericht erhalten mit folgendem Wortlaut:
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des XXXXXXXXXXX wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§200 InsO).
Mit dem heutigen Tage beginnt der Verfahrensabschnitt der Restschuldbefreiung.


Ort, den 07.01.2008

Ich gehe nun mal davon aus das dies der Beginn meiner WVP ist?
Ich habe, die letzten Jahre, immer meine Lohnsteuerjahresausgleich Anträge vom IV bekommen, mit der Bitte diese auszufüllen, damit er sie beim FA einreichen kann.
Bis jetzt habe ich noch nichts dsbzgl. vom IV gehört.
Kann ich jetzt einfach meinen Lohnst.Jahresausgleich selbstständig beantragen? Oder hat der IV noch Anspruch auf die Erstattung für das Jahr 2007?

Für Antworten wäre ich Dankbar.
Gruß Peg.

P.S. Das FA gehört nicht zu den Gläubigern.
Gespeichert
 

paps

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Re: WVP?
« Antwort #1 am: 10. Januar 2008, 21:08:43 »

hatten wir heute erst in einem anderen Tread erläutert. :thumbup:


Für den Zeitraum des Verfahrens aslo 2007 und ev. 2008 gehört die Erstattung normalerweise zur Masse.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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