"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: WVP  (Gelesen 2500 mal)

reinhard

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13
WVP
« am: 18. Februar 2009, 12:15:05 »

Guten Tag,hier meine Frage-vielleicht weiss jemand was dazu.
Wieoft kann der TH  in einer WVP eine Lohnbescheinigung einfordern?
Ich hab nämlich eine Broschüre von der Schuldnerberatung zur PI,darin steht,das der TH alle 3 Monate eine Lohnbescheinigung erhalten sollte.
Ich bin Angestellter,in der WVP und verdiene in etwa immer dasselbe.
Gespeichert
 

dobberstein

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 452
Re: WVP
« Antwort #1 am: 18. Februar 2009, 12:30:43 »

Jedes Monat erhält mein TH den Lohnzettel in Kopie.
Gespeichert
pd
 

reinhard

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13
Re: WVP
« Antwort #2 am: 18. Februar 2009, 14:09:56 »

Verlangt er die auch jeden Monat?
Bei mir will er mal an 2 aufeinanderfolgenden Monaten eine haben,dann höre ich wieder bis zu 6 Monate nichts,bis er sich wieder meldet und eine haben möchte....
Gespeichert
 

dobberstein

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 452
Re: WVP
« Antwort #3 am: 18. Februar 2009, 14:34:15 »

Schick doch einfach jeden Monat unaufgefordert hin - was ist da schon dabei ? Und Du hast Ruhe.
Gespeichert
pd
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: WVP
« Antwort #4 am: 18. Februar 2009, 21:12:43 »

Wenn der AG abführt, erübrigt sich die Kopie.

Mit Mitwirkungspflicht hat das nun wirklich nichts zu tun.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

reinhard

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13
Re: WVP
« Antwort #5 am: 19. Februar 2009, 07:44:56 »

Danke für die Antwort. Aber in meinem Fall führe ich die pfändbaren Lohnanteile selbst ab. Der TH wollte es so.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: WVP
« Antwort #6 am: 19. Februar 2009, 18:40:35 »

Dann entspricht es eben ihrer Mitwirkungspflicht, die Kopien der Lohnabrechnung vorzulegen damit der TH nachrechnen kann.
EV könnte man sich bei gleichbleibendem Lohn auf vierteljährliche Stichproben einigen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz