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Autor Thema: WVP  (Gelesen 2324 mal)

reinhard

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WVP
« am: 25. November 2009, 15:32:00 »

Guten Tag,ich bin seit 4 Jahren in der WVP.
Zum Abschluss des Insolvenverfahrens sagte man mir beim Amtsgericht,ich solle doch die Gerichtskosten (etwa 1250 Euro) in kleinen Raten abstottern.
Nun überweise ich aber dem TH jeden Monat 110 Euro pfändbarer Betrag vom Lohn.
Meine Frage: Werden die Gerichstkosten (mit abstottern habe ich noch nicht begonnen) von diesen 110 Euro (Zahlung an TH) bezahlt oder muss ich die Gerichtskosten extra und sebst direkt ans Amtsgericht zahlen?
Im voraus vielen Dank für eine Antwort.
Gespeichert
 

Feuerwald

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Re: WVP
« Antwort #1 am: 25. November 2009, 16:14:17 »

Der Treuhänder hat den zur Zahlung der Bezüge Verpflichteten über die Abtretung zu unterrichten. Er hat die Beträge, die er durch die Abtretung erlangt, und sonstige Leistungen des Schuldners oder Dritter von seinem Vermögen getrennt zu halten und einmal jährlich auf Grund des Schlußverzeichnisses an die Insolvenzgläubiger zu verteilen, sofern die nach § 4a gestundeten Verfahrenskosten abzüglich der Kosten für die Beiordnung eines Rechtsanwalts berichtigt sind.
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