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Autor Thema: WVP und Erwerbsobliegenheit bei Aufenthalt im Ausland / Arbeitserlaubnis  (Gelesen 1614 mal)

GelberHai

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Hallo liebe Gemeinde,

ich habe eine Frage zur Erwerbsobliegenheit in der WVP und hoffe, ihr habt Meinungen oder Wissen für mich dazu.
Meine Insolvenz (IK) wurde Ende April 2011 eröffnet. Im September 2011 bin ich zu meinem jetzigen Ehemann nach Canada gezogen. Seit Ende Juni 2012 befinde ich mich nach Prozeßaufhebung glücklich in der WVP. Nun meine Frage zur Erwerbsobliegenheit: da ich mich noch immer im offiziellen Einwanderungsprozess befinde habe ich noch immer keine Abeitserlaubnis. Da Bearbeitungszeiten von momentan 11 Monaten Fakt sind, erhalte ich voraussichtlich meine Papiere November 2012 (Einwanderungsantrag wurde Dez. 2011 gestellt).
Welche Schwierigkeiten kann ich nun bzgl. der Erwerbsobliegeheit bekommen, oder was kann ich tun, damit ich keine Probeme bekomme?
Hat jemand Erfahrungen oder Anregungen, was zu tun ist?

Danke im Voraus!

P.S. Ich möchte hinzufügen, dass der Wegzug meiner Treuhänderin natürlich seit Mitte letzen Jahres bekannt ist (O-Ton: "Kein Problem, Sie müssen nur für mich und das Gericht erreichbar sein.") und ich das Gericht regelmäßig informiert hatte. Die THin habe ich auch bereits Ende letzen Jahres darüber informiert, dass ich Ihr Bescheid gebe, wenn ich die Arbeitserlaubnis habe. Da wusste ich nur nicht, dass es ca. 11 Monate dauern wird...
« Letzte Änderung: 01. Juli 2012, 02:59:37 von GelberHai »
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ThoFa

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Hallo,

da sehe ich keine Probleme. Natürlich müssen Sie sich um einen entsprechenden Job bemühen, sobald die Arbeitserlaubnis
da ist, aber bis dahin liegt es ja nicht in der Ihrer Hand, dass Sie nicht arbeiten dürfen.

Viel Spaß in Kanada.

MfG

ThoFa
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