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Autor Thema: Zusammen ziehen?  (Gelesen 2673 mal)

Tinchen

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Zusammen ziehen?
« am: 08. Februar 2008, 16:01:11 »

Hallo, ich bin seit 3 Jahren in der priv.Insolvenz, lebe von Hartz4.
Nun meine Frage:
Ich möchte gerne zu meinem (fast)neuen Partner  ziehen, kann sein Inventar der Wohnung, bzw. in seinem Besitz befindlichen Gegenstände (Anschaffung vor meiner Zeit) als Pfändbar für meine Insolvenz angesehen werden?
Auch er lebt durch Krankheit bedingt von HartzII.Das dieses dann zusammengerechnet (Bedarfsgemeinschaft) wird, ist mir bekannt.
Da mein Partner sehr gewissenhaft ist und sich auch informiert, haben wir immer wieder kleinere Diskussionen. Er sagt ja,die dürfen und ich, die können nicht. Gibt es vielleicht einen Paragraphen in der Insolvenz der sowas klar ausdrückt? Würde mich wirklich über eine Antwort freuen (damit endlich Ruhe zu diesem Thema einkehrt)
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Feuerwald

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Re: Zusammen ziehen?
« Antwort #1 am: 08. Februar 2008, 17:33:13 »


Zur Insolvenzmasse - und auch nur so lange das eigentliche Insolvenzherverfahren läuft (müsste nach 3 Jahren längst aufgehoben sei) - gehört alleine das Vermögen des Schuldners (§ 35 InsO). Das Vermögen eines Ehe-/Lebens-/Sonstigen Partners unterliegt nicht dem Insolvenzbeschlag.  Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens in der sog. Wohlverhaltensphase, fällt sogar der Insolvenzbeschlag weg und selbst der Schuldner kann wieder frei und ungehindert Vermögen bilden.

Es ist jedoch jeder Wohnsitzwechsel umgehend dem Treuhänder und dem Insolvenzgericht anzuzeigen, also bitte nicht vergessen.


Gruss
Feuerwald



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Tinchen

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Re: Zusammen ziehen?
« Antwort #2 am: 08. Februar 2008, 17:44:59 »

Lieben Dank für die schnelle Antwort. Meinte natürlich die Wohlverhaltungsphase (Nenne das allg. einfach Insolvenzverfahren). Heisst also jetzt, meine wenigen Sachen packen, zu ihm ziehen und in Ruhe zusammen leben und vielleicht auch heiraten, ohne das ihm (wegen meiner Schulden) was passieren kann. Fein.  Gruss Tinchen
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Feuerwald

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Re: Zusammen ziehen?
« Antwort #3 am: 08. Februar 2008, 17:50:55 »

"ohne das ihm (wegen meiner Schulden) was passieren kann."

ja, ganu so sieht es aus
und bzgl. der Bedarfsgemeinschaft nicht blind den Behörden Glauben schenken.
Ein Thema für sich. 

Gruss
Feuerwald
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