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Autor Thema: Zuschläge  (Gelesen 1833 mal)

Drobadur

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Zuschläge
« am: 11. Juni 2009, 10:33:02 »

Hallo zusammen, ich bin neu hier und benötige etwas hilfe.

letzte Woche telefonierte mein TH mit mir und verlangte nach zweieinhab Jahren meine Lohnabrechnungen, nun habe ich Ihm diese gestern zukommen lassen. Nun meine Sorge, mein Arbeitgeber hat natürlich immer einen gewissen Betrag an meinen TH überwiesen, nur meine Zuschläge (Nachtdienst, Sonn und Feiertage) nicht. Was kann mir jetzt passieren?
Danke in vorraus für die Hilfe.

MfG Drobadur
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wiwo

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Re: Zuschläge
« Antwort #1 am: 11. Juni 2009, 12:55:22 »

Was kann mir jetzt passieren?


Hallo Drobadur,

so wie ich die Sache sehe gar nichts, vorausgesetzt, dass Ihnen lediglich der Lohn ausgezahlt wurde, welcher Ihnen pfändungsfrei zu überlassen war. Ihr Arbeitgeber ist als Drittschuldner für die ordnungsgemäße Abwicklung der Zahlungen an den TH verantwortlich. Sollte ich mich hier in einem Punkt irren, wird dies sicher noch von einem der Experten richtig gestellt.

Gruß
wiwo
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Gruß
wiwo
 

Drobadur

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Re: Zuschläge
« Antwort #2 am: 11. Juni 2009, 19:54:20 »

Erst mal  danke für die Antwort,

da ich noch für ein Kind Unterhaltspflichtig bin war der Überweisungsbetrag meines Arbeitgeber an meinen TH korrekt, aber wie verhält es sich mit den og. Zeitzuschlägen.

lg Drobadur
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paps

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Re: Zuschläge
« Antwort #3 am: 11. Juni 2009, 23:24:56 »

Lohnzuschläge unterliegen der "normalen" Pfändung.
Insofern ist erst mal ihr AG dem IV gegenüber Nachzahlungs pflichtig.

Mit ihrem laufenden Lohn in den Folgemonaten, darf  das nicht (!!!) verrechnet werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Drobadur

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Re: Zuschläge
« Antwort #4 am: 12. Juni 2009, 04:39:05 »

Ja, danke für die Schnellen und klaren Antworten.

MfG Drobadur
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