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Autor Thema: zuviel gezahlter Pfändungsbetrag  (Gelesen 4536 mal)

Maria1969

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zuviel gezahlter Pfändungsbetrag
« am: 19. Januar 2016, 01:43:44 »

Hallo Ihr Lieben,

ich bin fast fertig mit meiner PI. Ein Schreiben von meinem TH, woraus ersichtlich war, was mit den Pfändungsbeträgen gemacht wurde, bzw. was welcher Gläubiger bekommen hat in den Jahren der PI, habe ich auch schon bekommen.

Nun ist es aber so gewesen, dass ein Gläubiger, eine Anwältin, ihren Schuldenbetrag als Verbindlichkeiten aus einer vorsätzl. begannen Handlung angemeldet hatte. Bei der damaligen Nachfrage beim TH hieß es, ich solle den Betrag dann an die Anwältin bezahlen. Das hatte ich in Raten dann auch getan.
Nun ist mir aber aufgefallen, dass der TH sie nicht aus der Gläubigerverteilung herausgenommen hatte u. sie noch zusätzlich von ihm 155,00 € aus den Pfändungsbeträgen bekommen hatte.
Natürlich rief ich diesbzgl. beim TH an. Dort gab man mir jetzt die Auskunft, ich solle die 155,00 € von der Anwältin zurück verlangen. Als ich vorsichtshalber diesbzgl. noch mal beim zuständigen Amtsgericht angerufen habe, war zwar der zuständige SB nicht anwesend, aber man sagte mir, dass das alles hätte über den TH laufen müssen. D.h. der TH hätte die Verbindlichkeiten von mir verlangen müssen, um sie an die Anwältin zu zahlen. Ich hätte es gar nicht tun dürfen. Ich sollte mich noch mal beim Gericht melden, wenn der SB wieder da ist. Aber das habe ich mich bisher nicht getraut. Morgen ist nun der Beschlusstermin für meine Restschuldbefreiung. Kann mir deswegen die Restschuldbefreiung versagt werden?
Und ist es rechtens, dass ich den Betrag zurückfordern kann? Die Pfändungsbeträge hängen in der Höhe ja vom Einkommen ab. Wenn ich es zurückfordere habe ich ja faktisch 155,00 € zuwenig gezahlt. Eigentl. müsste das Geld doch auf die restl. Gläubiger verteilt werden, oder?
Kann mir dazu jemand von Euch Experten etwas sagen? Ich hoffe, ich hab nicht zu wirr geschrieben. Danke schon mal für Eure Antworten!
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waldi

Re: zuviel gezahlter Pfändungsbetrag
« Antwort #1 am: 19. Januar 2016, 09:34:54 »

Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde aus dem Unpfändbaren die Forderung der Anwältin beglichen.
Dagegen ist nichts einzuwenden. Zumindest nicht, sofern diese Gläubigerin nicht auch aus der Masse bedient wurde (was im Übrigen okay ist).
Dann liegt m.E. eine Bevorzugung eines Gläubigers vor.

Dies jetzt an die große Glocke zu hängen, dürfte strategisch falsch sein.

Ich persönlich würde die Füße stillhalten. Und nach Erteilung der RSB den Überschuss-Betrag von der Anwältin zurückfordern.
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Wandervogel

Re: zuviel gezahlter Pfändungsbetrag
« Antwort #2 am: 19. Januar 2016, 10:32:50 »

Da keiner der anderen Gläubiger benachteiligt wurde durch die Extrazahlungen ist die RSB dadurch nicht in Gefahr. Die Benachteiligung ist das entscheidende Kriterium, nicht die sog. Bevorzugung, die immer durch die Foren geistert. Solange alle Insolvenzgläubiger das ihnen gesetzlich zustehende Geld erhalten ist alles in Ordnung. Dann kann man aus seinem Unpfändbaren soviel zusätzlich zahlen wie man möchte.
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waldi

Re: zuviel gezahlter Pfändungsbetrag
« Antwort #3 am: 19. Januar 2016, 11:26:11 »

Ja, das stimmt. Und deshalb ziehe ich meine angedeuteten Bedenken zurück.
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Maria1969

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Re: zuviel gezahlter Pfändungsbetrag
« Antwort #4 am: 19. Januar 2016, 23:55:40 »

Danke schon mal für Eure Antworten.
Kann ich den zuviel gezahlten Betrag wirklich von der Antwältin zurückfordern? Und muss sie ihn mir dann auszahlen? Oder müsste das der TH machen?
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waldi

Re: zuviel gezahlter Pfändungsbetrag
« Antwort #5 am: 20. Januar 2016, 09:25:02 »

Sagen wir mal so:
Entsprechende Seriosität vorausgesetzt, wird die Anwältin zuviel überwiesene Gelder an den ehemaligen Schuldner von sich aus zurücküberweisen.

Natürlich erst nach Abschluss aller Buchungen sowie einer gewissen Nachlaufzeit.
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Spike

Re: zuviel gezahlter Pfändungsbetrag
« Antwort #6 am: 31. Januar 2016, 14:39:00 »

Hi,

bei mir war es so, nach erteilter RSB hat es ca. 4 Wochen gedauert und ich habe unaufgefordert vom TH das zuviel gepfändete Geld kommentarlos zurück überwiesen bekommen.


MfG
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waldi

Re: zuviel gezahlter Pfändungsbetrag
« Antwort #7 am: 31. Januar 2016, 20:13:31 »

In der Fragestellung ging es allerdings nicht um zuviel gepfändetes Geld, sondern um Geld, welches vom Schuldner zuviel an einen Gläubiger gezahlt wurde.
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Maria1969

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Re: zuviel gezahlter Pfändungsbetrag
« Antwort #8 am: 04. März 2016, 08:57:26 »

So, jetzt ist der Fall eingetreten, dass die Anwältin in der von mir gesetzten Frist das Geld nicht zurückgezahlt hat. Ich werde sie jetzt natürlich noch mal anschreiben u. mich auch an den Treuhänder wenden. Habt Ihr noch eine Idee, was ich machen könnte, wenn sie mir das Geld nicht zurückerstattet? Kann man sich diesbzgl. an die Anwaltskammer o. das Insolvenzgericht wenden? Ich wäre für Tipps echt sehr dankbar!
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waldi

Re: zuviel gezahlter Pfändungsbetrag
« Antwort #9 am: 04. März 2016, 09:07:55 »

An die Anwaltskammer.
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