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Autor Thema: Bei welchen Rechtsformen (GbR, GmbH, e.K, e.V etc.) kann man Insolvenz.....  (Gelesen 10129 mal)

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Habe gelesen das nicht bei allen Rechtsformen Insolvenz angemeldet werden kann!

Ist das richtig?

Bei welchen Rechtsformen können Gläubiger Insolvenz anmelden? Und was passiert mit den Unternehmen bei denen keine Insolvenz angemeldet werden kann? Wenn es z.B. nicht zahlen kann bzw. nur einen geringen Teil monatlich in Raten Zahlen könnte?

In Deutschland gibt es unter anderem folgende Rechtsformen:

Personengesellschaften:
Nicht eingetragener Verein (§§ 21–54 BGB)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) BGB-Gesellschaft (§§ 705 ff. BGB)
Offene Handelsgesellschaft (OHG) (§§ 105 ff. HGB)
eingetragener Kaufmann (eK) (§§ 1 ff. HGB)
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
Partenreederei (§ 489 HGB)
Kommanditgesellschaft (KG) (§§ 161 ff. HGB), siehe auch GmbH & Co. KG und AG und Co. KG
Juristische Person des Privatrechts:
Eingetragener Verein (e. V.) (§§ 21, 55 BGB)
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) (§§ 15 ff., 18 VAG)
Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH)
Gemeinnützige Aktiengesellschaft (gAG)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) (§ 13 GmbHG)
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) (§§ 278 ff. AktG)
Aktiengesellschaft (AG) (§ 1 Abs. 1 Satz 1 AktG)
Eingetragene Genossenschaft (eG) (§ 17 Abs. 1 GenG)
Stiftung des privaten Rechts (§§ 80 ff. BGB)
Juristische Person des öffentlichen Rechts:
Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR), darunter
Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden)
(staatliche) Universitäten
Berufsständische Körperschaften (Kammern)
Religionsgemeinschaften (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5 WRV)
Deutschlandradio
Anstalt des öffentlichen Rechts
Landesrundfunkanstalten
Sparkassen
Kommunalunternehmen
Stiftung des öffentlichen Rechts
Gemeinnützige Stiftung
Weitere Rechtsformen des Öffentlichen Rechts:
Nachfolgende laufen unter dem Begriff \"Eigengesellschaft\"


Regiebetrieb
Eigenbetrieb
Zweckverband
Ich-AG

quelle: wikipedia.de[addsig]
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