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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Hilfe!Wo ist Logik Harz4 Empfänger darf Immobilie behalten Rentner nicht?  (Gelesen 4104 mal)

Katzenfreund

  • Gast

ÄÄÄÄÄÄÄÄHHHHHHHHH,

Seid nochmal gegrüßt
.
Bekam von Schuldnerberatungsstelle Fachgebiet Immoblien Heute gesagt:

[ ja  gearbeitet hätten, Rente bekämen, wäre  bescheidene, selbst genutzte also bewohnte  Immobilie nicht geschützt, da [wir /b], sondern müßte, wenn wir in Insolvenz gehen müssen auf jeden Fall veräußert werden wie unter Wert auch immer.

Vater Staat schütze nur als  Alterssicherung, Besitz von Menschen, die in ALG 1 oder sowas (früher vom Sozialamt ) bekommen.

Für Staatsbürger wie meine Frau und mich, die klar auch durch eigenes Verschulden, aber auch durch verschiedenste Schicksalsschläge in die Schuldenfalle gerieten bleibt kein Wohnraum geschützt, auch nicht, wenn der sich nicht verkaufen läßt.

Alterssicherung für Rentenempfänger  gebe es nicht.
Auch , wenn man in Insolvenz nur per Gericht noch von Grundsicherung lebt .
Die ist so hoch wie die frühere Sozialhilfe also Harz 4
Nur weil es dann keine Sozialeinkünfte sind müssen wir schnell sein, damit  die Grundsicherung nicht auch noch vom Girokonto gepfändet wird. . ???
 
Dann aber stehen einem staatliche Zuschüsse zu Miete Heizkosten, Wasser usw. .
 WO  IST DA DIE LOGIK ??? 

Also geht alles an Rente weg bis auf eine bei Gericht zu beantragende Grundsicherung, die uns je nach Laune der Bank bei der wir dann noch ein Konto bekamen alles weg . . ?

Ok damit ist es aber nicht genug, die Immoblie wird unter Wert zwangsversteigert, und der Staat der zahlt dann Wohngeld oder gar Miete , Wasser und Heizung ?

Sorry aber wo ist denn da die Logik?

 
Bisher ließ sich keine Bank auf Umschuldung ein.
Rechtsanwalt haben wir hier vor Ort noch keinen gefunden, steht keiner bei Juristensuche als Fachanwalt Insolvenz drin . .
Bei der Schuldnerberatung in Köln müßte man für ne konkrete Auskunft über 200km fahren und das Erstgespräch kostet 95€ weitere Kosten folgen. . .
thema  umzuschulden. . . hatte ich ja schon hier reingestellt - wo denn und zu welchem Preis ?
Verkaufen:
Wie denn mit Grundstück in Erbpacht ?


Weil ALG 2 Empfänger ja vom Staat Leistung erhielten. .
Gespeichert
 

Katzenfreund

  • Gast

Oh nein SORRY
Wollte nochmal alles durchlesen und nun ist der BEITRAG raus, Sorry wenn es verwirrt rüberkommt . . und einiges doppelt läuft . Er nervt aber auch wirklich bis man mal durchblickt von Prävenzion mit der wir begannen lang bevor wir das Forum kannten
(ALO VERGEBLICHE BANK - GESPRÄCHE )
Bis zu der schrecklichen Gewissheit das es auf Insolvenz raus läuft. .
Jeden Tag viereckige Augen vom suchen hier im Internet . . immer etwas hinzulernen und auf neue Termine warten. schuldnerberatungsstellen Mitarbeiter die überlastet einen genervt angucken und sagen:
Verkaufen se doch einfach. .
Ja wenn es so einfach wäre . . .

Grüße und Danke
K.
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
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  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181

Für Staatsbürger wie meine Frau und mich

-> welche gegenwärtigen Einkünfte haben a) Sie und b) Ihre Frau?



Alterssicherung für Rentenempfänger  gebe es nicht.

-> also das ist so nicht verständlich. Rente unterliegt wie Arbeitseinkommen der Pfändung.


Auch , wenn man in Insolvenz nur per Gericht noch von Grundsicherung lebt

-> wer sagt denn so was? Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII liegt bei ca. 350,- Euro Regelsatz für eine ledige Person plus max. die behördlich anerannten angemessen Kosten der Unterkunft zzgl. Heizung (i.d.R. so um die 350,- Euro). Die Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen und/oder Rente geht hingegen bei einer ledigen Person ohne Unterhaltspflichten erst ab ca. 980,- Euro los.


Nur weil es dann keine Sozialeinkünfte sind müssen wir schnell sein, damit  die Grundsicherung nicht auch noch vom Girokonto gepfändet wird. . ???

-> da haben Sie etwas falsch oder nicht vollständig verstanden.  Richtig ist, dass Sozialleistungen in den ersten 7 Tagen nach Gutschrift nicht der Kontopfändung unterliegen und von der Bank ausgezahlt werden müssen. Man kann aber dauerhaft einen Freigabeantrag durchsetzen. Zudem ist im Fall eines Insolvenzverfahrens ohnehin keine Kontopfändung durch Gläubiger mehr möglich. 

Eine Immobilie unterliegt als Vermögen der Pfändung und wird auch im Insolvenzverfahren entweder durch den Insolvenzverwalter/Treuhänder oder auch die finanzierende Bank verwertet. Davon ist zunächst einmal auszugehen.

Einen pauschalen Vollstreckungsschutz gibt es da nicht.

Einen Vollstreckungsschutz in Grund und Boden für Bezieher von Grundsicherung oder Hartz IV gibt es aber  e b e n s o  wenig. Auch einem Hartz-4-ler kann das Haus genommen werden, was auch täglich passiert in unserem Land. Immer vorausgesetzt, es findet sich ein Käufer.
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Katzenfreund

  • Gast


Danke Feuerwald

a 1120€
b 900 € ( bis Anf. Dez. ) KG

mag sein dass ich einiges falsch verstehe , hätte mir das alles nie so komplizier vorgestellt, es bedarf ja echt eines mehrwöchigen Crash Kurses, wie die Dame von der Schuldnerberatung sagte, um einem die wichtigsten Grundlagen in Wissen um Rechte und Pflichten wie auch Gesetzen und deren Auslegung zu vermitteln.

Daher bitte ich um Nachsicht und bedanke mich für jede Richtigstellung und alles was der Wahrheitsfindung dient.
Habe og Rente, die bereits seit langem ganz für Nebenkosten draufgeht.
Frau jetzt ausgesteuert ab Dez Alg oder Rente 520 - 650€ ist fast 64 Jahre alt


Banken vertrösteten wenn Frau mal wieder festes Einkommen hat. . (Rente ab 2010 !!! )
Dann wären es zusammen ca 1650€ dann würden sie was für uns "TUN" können

Kreditrechner im Netz beweisen, benötigte 40 00€ zur Umschuldung sind nicht zurückzahlbar zu bekommen
 WER WEISS ES BESSER ?

Bestehende Verpflichtungen , die nicht Hypothek ( also insg. 80 000€ ) schaffen wir mit 63 und 68 Jahren vielleicht wirklich nicht mehr, weil auch Nebenkosten so hoch sind.
Müßte also ne Umschuldung haben mit bax 350€ im Monat damit konkret rund 500 übrig blieben wenn diverse Vericherungen gekündigt sind u. das Auto gut verkauft werden konnte. . 

Klar ist alles pfänbar , es ging nur um den schutz das was bleibt zum leben auf dem Konto und nicht direkt alle Einkünfte gepfändet sind,
BEVOR DIE Insolvenz  ERÖFFNET IST:

Grüße

Gespeichert
 
 

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