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Autor Thema: Lebensversicherung überschreiben  (Gelesen 7767 mal)

daniel

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Lebensversicherung überschreiben
« am: 28. November 2006, 12:11:50 »

Hallo,
wir haben einige Lebensversicherungen, die sind zwar teilweise schon beliehen worden, aber es ist immer noch was drin.Wegen hoher Schulden an FA werden die garantiert gepfändet
Meine Frage:
Macht man sich strafbar, wenn man vor der Eröffnung des Inso-Verfahrens diese Versicherungen z. B. an ein Fam.-Mitglied überschreibt?, wobei noch zu klären wäre, ob es überhaupt möglich ist, eine Überschreibung.
Und Macht man sich strafbar, wenn man die Vers. kündigt und die auszahlten Restwerte verbraucht z. B. um Private Kredite zu tilgen?
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ThoFa

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Lebensversicherung überschreiben
« Antwort #1 am: 28. November 2006, 14:12:30 »

Hallo,

das wäre eine Vermögensverschiebung, die Sie die Restschuldbefreiung kosten würde.

MfG

ThoFa[addsig]
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paps

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Lebensversicherung überschreiben
« Antwort #2 am: 28. November 2006, 16:45:55 »

Zum Verständnis für alle anderen mal noch im groben die Fristen: ;-)
Es gibt drei Fristen: 10 Jahre für vorsätzlich Gläubiger schädigende Verfügungen, vier Jahre für Schenkungen und zwei Jahre für Verfügungen an nahe stehende Personen. Eine vorsätzlich Gläubiger schädigende Verfügung an einen Verwandten ist demnach 10 Jahre lang anfechtbar.
Schließlich führen Verfügungen, die drei Monate vor der Eröffnung vorgenommen wurden und einem Gläubiger - außerhalb eines Bargeschäftes - eine höhere Befriedigung verschafft haben, als den anderen Gläubigern, zu Anfechtungsrechten, wenn der Gläubiger wusste, dass der Schuldner insolvent ist oder Insolvenz drohte.[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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daniel

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Lebensversicherung überschreiben
« Antwort #3 am: 28. November 2006, 23:56:29 »

Übrigens hat unser Anwalt uns geraten das Geld aus den Versicherungen auf ein Konto zu packen was nicht gepfändet wird, da ja das Geld uns gehört.
Jetzt such ich mir ganz schnell einen anderen.

Es ist einfach schlimm überall hört uns liest man was anderes, da strömen so viele Infos auf einen ein, daß man nicht mehr weiß, was man glauben soll.
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paps

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Lebensversicherung überschreiben
« Antwort #4 am: 29. November 2006, 00:33:02 »

Sie können selbstverständlich vor der Inso die Versicherungen auflösen.
Ist Ihre finanzielle Lage so schlecht, dass  Sie das Geld zum Lebensunterhalt brauchen, wird das keine Probleme verursachen.
Im Privatbereich gibt es kein Gesetz, dass Ihnen vorschreibt, bei Zahlungsunfähigkeit Insolvenz zu beantragen.

Aber: Hat der auszuzahlende Betrag/Beträge mehr als 2 Nullen nach der ersten Stelle, ist Vorsicht geboten. (deshalb der Hinweis auf das seperate Konto durch Ihren Anwalt)
Dann kann sehr wohl nach dem Verbleib gefragt werden, wenn ein Gläubiger kenntnis hat.
Im Insolvenzantrag müssen Sie diese aufgelösten Versicherungen nicht angeben.
Jedoch hat die Versicherung von Ihrem Insolvenzvorhaben bereits Kenntnis, oder befinden Sie sich im AEV, lassen Sie das Ganze.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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