Du hast in einer Beispielrechnung die Miete viel zu hoch angesetzt. Aktuell liege ich bei etwas mehr als der Hälfte. In der Summe käme ich auch mit 400 Euro Job gerade eben so über 1000 Euro.
Ich hätte noch ein paar Ergänzungen. Wie sieht es in meinem Fall mit Vergleichen aus?
Ich bin Anfang 30 und versuche gerade, noch eine Ausbildungsstelle zu bekommen. Das wird wahrscheinlich sehr schwierig. Wie sieht es dann aus, wenn es dennoch klappen sollte?
Meine Rechnung ist folgende: Wenn ich 3 Jahre Ausbildung mache, bin ich in diesen 3 Jahren verdienstmäßig deutlich unter der Pfändungsgrenze. Sollte ich diese erfolgreich abschließen UND übernommen werden UND meinen Job behalten UND beruflich aufsteigen, verdiene ich über die nächsten 3 Jahre im Monatsschnitt vielleicht 500 Euro pro Monat ÜBER der Pfändungsgrenze, d.h. 18.000 Euro wären in der Insolvenz für die Gläubiger in einem sehr optimistischen Szenario zu holen. Stand heute ist es wohl eher realistisch, dass ich eher unregelmäßig bei Zeitarbeitsfirmen beschäftigt sein werde (vielleicht 8-9 Monate im Jahr), wenn die Wirtschaft gut läuft, und über 6 Jahre IMMER unter der oder ganz leicht oberhalb der Pfändungsgrenze verdienen werde. Macht in der Summe 0 Euro für die Gläubiger. Worst case: Ich bleibe im ALG II und es gibt ebenfalls nichts. Wenn man die Varianten mit Wahrscheinlichkeiten von 15 % für den best case (SEHR optimistisch), 60 % für den realistischen Fall und 25 % für den worst case versieht, bleiben gewichtet für die Gläubiger 2700 Euro über 6 Jahre. Das wären ohne Zinsen vielleicht 40 Euro pro Monat und ich wäre, weil ich eine Insolvenz heute immer noch auf jeden Fall vermeiden will, bereit, mir das vom ALG II abzuknapsen, wahrscheinlich sogar noch mehr bis hoch auf die doppelte Summe. Das wären dann 5.400 Euro oder 18 % für die Gläubiger. Wenn ich wieder in der Zeitarbeit wäre, wären auch 100 Euro monatlich kein Problem.
Meine Fragen:
1) 25.000 Euro meiner Schulden sind wie gesagt gestundet und werden dies wahrscheinlich auch bleiben (Ich habe die Anträge gerade verschickt). Gibt es, sofern sich meine wirtschaftlichen Verhältnisse nicht ändern, so etwas wie eine Garantie, dass eine einmal zugesagte Stundung auch beibehalten wird? Wäre es entsprechend klug oder dumm, in einer laufenden Stundung Versuche zu unternehmen, einen Vergleich zu erreichen? Bei den entsprechenden Krediten habe ich bisher noch keinen Cent zurückbezahlt und mehrere Lastschriften zurückgegeben.
2) Wer würde diese Vergleichsverhandlungen am besten für mich führen? Ich war wie gesagt schon in einer Schuldnerberatung, hatte da aber von der Vergleichsmöglichkeit noch keine Ahnung und wusste entsprechend auch nicht, was sie mit "Nullvergleich" meint. Was würde ein Anwalt in diesem Bereich kosten bzw. wäre es möglich, als ALG II-ler diese Kosten ersetzt zu bekommen? Ich habe im Moment 3 größere Schuldner (BVA, KFW, Neckermann), von denen einer aber unter 10 % der Gesamtsumme ausmacht.
3) Ich kenne mich in Bankfragen nicht wirklich aus, vermute aber, dass die Kredite mit jeder weiteren Stundung Stück für Stück abgeschrieben worden sind. Die beiden großen Kredite sind inzwischen seit über zwei Jahren gestundet. Sehe ich das richtig, dass diese vermutete Abschreibung eigentlich die Verhandlungsbereitschaft stärken müsste?