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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Was ist zu tun?  (Gelesen 3769 mal)

mcm

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Was ist zu tun?
« am: 26. August 2006, 16:53:43 »

Hallo,
ich finde es toll das es diese Seite gibt. Bin ganz neu hier und plage mich erst seid 3 Tagen mit dem Thema PrivatInsolvenz. Schulden habe ich durch meine Ehemalige Selbstständigkeit angehäuft. Bei der Bank, beim Finanzamt und beim Vermieter der Firmenräumlichkeit.
Die Forderung vom Finanzamt hat mich letztendlich dazu gebracht, darüber nachzudenken eine Privatinsolvenz anzumelden. Ich muss denen bis Dienstag meine Entscheidung mitteilen.
Ich bin seid Juli nicht mehr selbstständig und habe jetzt einen €400,- Job.
Bei einer Schuldnerberatungsstelle will ich mich nächste Woche um einen Termin bemühen.

Aber dringend ist die Frage:

was passiert mit Lebens-und Rentenversicherungen wenn man Insolvenz anmeldet?
Vor 3 Jahren habe ich diese, durch ein Schreiben, meinen Eltern als Sicherheit angebeben, da ich mir von ihnen Geld geliehen hatte, damit mein Unternehmen weiter bestehen bleibt. Momentan sind meine Versicherungen gestundet, weil ich kein Geld für Einzahlungen habe. Da sie erst 2-6 Jahre laufen ist der Rückkaufwert gering.
Was muss ich tun, bzw. was geschieht nun?
Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte.
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jschwab

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Was ist zu tun?
« Antwort #1 am: 26. August 2006, 20:41:18 »

Hallo,
grundsätzlich werden alle verwertbaren Gegenstände und Vermögen verwertet.

Ihre abgetretenen Sicherheiten liegen mehr als 2 Jahre zurück und fließen nicht in die Masse.

Sie können gerne zu einer Schuldenberatungsstelle gehen. Sollten Sie hier aber keinen Termin bekommen oder eine Wartefrist von mehr als 1-2 Monaten, so können Sie sich auch selbst entschulden. Das geht schneller und ist ohne Probleme möglich.

Wenn Sie Geringverdiener sind, prüfen Sie doch bitte, ob Sie einen Beratungsschein von Ihrem zuständigen Amtsgericht erhalten. Dann wären die Kosten für den außergerichtlichen Einigungsversuch sowie dem Insolvenzantrag für Sie kostenlos sofern Sie unser Software für Ihre Entschuldung verwenden möchten.

Jedoch steht Ihnen das vollkommen frei.



[addsig]
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mcm

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Was ist zu tun?
« Antwort #2 am: 27. August 2006, 13:44:52 »

Danke für die schnelle Antwort!
Ich verstehe jedoch nur \"Bahnof\"  :-(
Was bedeutet: \"Ihre abgetretenen Sicherheiten liegen mehr als 2 Jahre zurück und fließen nicht in die Masse\".
Heißt das das die Lebens und Rentenversicherungen somit außen vor sind und keiner da ran kann? Außer meinen Eltern natürlich!

Was bedeutet \"sich selbst zu entschulden\"? Ich kann meine Schulden in meiner momentanen Situation nicht zurückzahlen, höchstens € 100,- im Monat, was aber auf eine Geamtsumme von € 35000,- und 3-4 verschiedenen Institutionen denen ich etwas Schulde nicht reichen wird.

Was muss ich sowieso jetzt zuerst tun? Selbstständig zum Amts-Insolvenzgericht gehen und eine Insolvenz anmelden oder hilft mir jemand dabei?
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MIT

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Was ist zu tun?
« Antwort #3 am: 28. August 2006, 13:18:24 »

Hallo,

Ich denke, dass in deinem Fall eine Privatinsolvenz nicht das richtige ist, denn wenn ich das richtig verstehe, sind deine schulden aus der selbstaendigkeit und somit firmenschulden - in diesem falle waere eine regelinsolvenz angebracht, denn:

\"Ins Regelverfahren kommst Du dann, wenn Du entweder aktuell Selbständig bist oder ehemals Selbständig und mehr als 19 Gläubiger und/oder Verbindlichkeiten aus Lohnverhältnissen (z.B. Lohnsteuer, KV Arbeitnehmer).\"

Dabei ist zu beachten, dass das Regelinsolvenzverfahren einen deutlichen vorteil gegenueber dem privatinsolvenz-verfahren hat: es geht schneller, da der aussergerichtliche einigungsversuch weg faellt!

Bei regelinsolvenzen kenn ich mich leider nicht so gut aus, bin mir aber sicher, dass du auf dieser seite hilfe finden wirst!

ich wuensch dir viel glueck - und kopf hoch!

Mit freundlichen gruessen
Melanie


Ich weise darauf hin, dass meine Antworten ausschließlich aufgrund meiner Erfahrungen beantwortet werden. Ich führe keine Rechtsberatung durch.

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mcm

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Was ist zu tun?
« Antwort #4 am: 28. August 2006, 16:00:36 »

Hallo und nochmal danke für die Antworten!

Wie schon vermutet würde ich bei der Schuldnerbertung erst im November einen Termin bekommen. ;-(

Eine Regelinsolvenz - noch nie gehört - aber ist ja hier alles für mich Neuland  ;-)
Die geht erst ab 19 Gläubigern? Dann liege ich mit 4 wohl unter dem Limit. Löhne und was dazu gehört sind zum Glück nicht mehr offen.
Mein Fall ist etwas komplizierter, da ich ein Lehrmädchen habe und dieses nicht auf die Straße schicken wollte, haben meine Eltern mein Unternehmen übernommen für noch einige offene Verbidlichkeiten.
Auf mich kommt dann \"nur noch\" das Finanzamt, die Banküberziehung (€ 25500,-), drei Monatsmieten und der Steuerberater. Mehr ist zum Glück nicht - aber für mich ist das auch schon genug!

Wer kann mich denn nun wohl kurzfristig über meine beste Möglichkeit beraten, da bei der Schulderberatung in der nächsten Zeit jawohl kein Termin zu bekommen ist!?

Ich gehe nicht davon aus das mich das Gericht eingehend beraten wird?

LG M
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ThoFa

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Was ist zu tun?
« Antwort #5 am: 28. August 2006, 20:20:24 »

Hallo,

was heisst \"Firma übernommen\" ? Wenn das nicht richtig gemacht wurde, kann es sein, dass ein zukünftiger Insolvenzverwalter diese \"Übernahme\" anfechtet. Besser wäre es gewesen, dies alles im Rahmen einer Insolvenz bei eröffneten Gewerbe zu regeln.

Für Sie ist das Verbraucherverfahren einschlägig, bedeutet, dass Sie zunächst einen außergerichtlichen Vergleich versuchen müssen, dessen Scheitern von einer anerkannten Stelle bzw. einer anerkannten Person bestätigt werden muss. Erst dann können Sie in das Insolvenzverfahren.

MfG

ThoFa
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mcm

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Was ist zu tun?
« Antwort #6 am: 31. August 2006, 18:00:28 »

Hallo.
\"Firma Übernommen\" heißt das der Steuerberater einen kaufvertrag geschrieben hat. Das aber ja schon, bevor ich eine insolvenz angestrebt habe, da ich dachte das ich es auch ohne schaffe.

Aber wider erwarten habe ich nun doch früher einen Termin bei der Schuldnerberatung für den 22.9. bekommen. Zum Glück.

Ich bedanke mich herzlich für die Antworten die ich von Ihnen bekommen habe und falls ich nochmal Fragen habe, wende ich mich gerne wieder an Sie - wenn ich darf  :-)
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ThoFa

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Was ist zu tun?
« Antwort #7 am: 01. September 2006, 19:56:31 »

Hallo,

bei diesem Termin sollten Sie die SB auf den Verkauf der Firma hinweisen und prüfen lassen, ob da ggf. Anfechtungstatbestände erfüllt sind.

MfG

ThoFa
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