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Autor Thema: Zurück ins Leben durch Vergleich ?  (Gelesen 4191 mal)

Claude

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Zurück ins Leben durch Vergleich ?
« am: 10. Dezember 2008, 10:20:31 »

Guten morgen werte Forumbetreiber und Mitglieder,

ich danke Ihnen, das Sie mich in diesem Forum als Newbie aufgenommen haben.
Ich arbeite seit Beendigung meiner Ausbildung als Freiberufler in der Werbebranche. Im November 1999 öffnete ich meine persönliche Büchse der Pandorra und war gezwungen eine Versicherung an Eidesstatt abzulegen. Ich schuldete vier Gläubigern in DM rund 40,000,-- . Diese EV war die Konsequenz aus einem Schufaeintrag,  der zu Kontenkündigungen, Kreditkartenkündigungen und dem Verlust meines Arbeitsplatzes führte.
Seit dieser Zeit korrespondiere ich mit den eingeschalteten Inkassounternehmen und erkläre, das ich keinen seriösen Tilgungsplan vorlegen kann, da ich in Deutschland keinen Mitarbeitervertrag in einem Unternehmen erhalte.  Seit dieser Zeit habe ich meine Lebensarchitektur geändert, mich meiner Dissertation gewidmet und mich von der Gesellschaft zurückgezogen.
Ich lebe zur Zeit in Frankreich und unterhalte in Deutschland ein Girokonto, von dem ich die Beiträge für die Private Krankenversicherung abbuchen lasse.
Im Januar 2009 werde ich mich ins Wirtschaftsleben zurückmelden!
Ich werde den Gläubigern ca € 8.000,-- ( meine Schuld schätze ich heute bei  ca € 45.000,-- ein, falls ich die Zinsen richtig gerechnet habe )  als Vergleich anbieten.
Ist diese Einschätzung realistisch ?
Jetzt habe ich den Begriff  " blinde Kontopfändung " gelernt.  Kann ich mein Konto schützen, obwohl ich keine sozialen Leistungen in Anspruch nehme ?

Dank an alle, die sich die Zeit nehmen und sich mit meinem Problem auseinander setzen.
Beste Grüße

Claude

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paps

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Re: Zurück ins Leben durch Vergleich ?
« Antwort #1 am: 10. Dezember 2008, 21:58:40 »

Zuerst einmal willkommen.
Kontoschutz geht auch für eingehende Lohn oder Lohnersatzleistungen.
Dazu müssen Sie sich an das zuständige Amtsgericht wenden.

Ein Vergleich in diesem bereich ist machbar.
Hängt natürlich auch von der Bereitschaft der GL ab.

 
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Noah

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Re: Zurück ins Leben durch Vergleich ?
« Antwort #2 am: 02. Januar 2009, 12:52:52 »

Hallo,

das sollte machbar sein, habe mich mit meinem Gläbuigern verglichen. Hatta ca.50T€  Schulden und bin mit 6.5T€ raus gekommen. Musst allerdings je nachdem wieviele Gläubiger es sind mind. 6-12 Monaten für den Vergleich bedenken.
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Claude

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Re: Zurück ins Leben durch Vergleich ?
« Antwort #3 am: 30. Januar 2009, 09:40:01 »

Guten Tag Noah,

noch einmal meinen Dank für Deine Information. Mich wundert, daß ein Vergleich so lange dauern soll. Die Forderungen gegen mich sind älter als 10 Jahre und stammen aus nicht eigenständigen Schulden (ich trage allerdings die Verantwortung). Ich denke, daß ich einen Anwalt beauftrage, die Vergleichssumme anbiete ( ein einmaliges Angebot ) und die Angelegenheit ist sofort erledigt. Aber an Fehleinschätzungen bin ich ja gewöhnt.
Ich bin nicht von einer einwandfreien Wirtschaftsauskunft in Deutschland abhängig, möchte aber dieses für mich leidige Thema abschließen.

Gruß

Claude
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lucca_m

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Re: Zurück ins Leben durch Vergleich ?
« Antwort #4 am: 30. Januar 2009, 19:52:22 »

Als Gläubiger würde ich einem Vergleich mit so geringer Quote nur dann zustimmen, wenn ich die genauen wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners kenne. Sie sind privat Krankenversichert, leben in Frankreich und leisten sich en Girokonto in Deutschland? Da ist doch bestimmt mehr zu holen, als nur 18%, oder?

Stellen Sie sich das mit dem Vergleich bitte nicht so einfach vor. Wieso sollte jemand auf Geld verzichten?
Wovon leben Sie zur Zeit?
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Claude

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Re: Zurück ins Leben durch Vergleich ?
« Antwort #5 am: 10. Februar 2009, 09:02:48 »

Guten Morgen Lucca_m,

als ich damals aufgrund meiner wirtschaftlichen Situation gefeuert wurde, meine Hausbank am Vertrieb meiner Immobilien nicht interessiert war und lieber zwangsversteigerte, das für mich zuständige Verwaltungsgericht unterstellt hat, ich hätte Vermögen im Ausland und ich innerhalb von drei Monaten obdachlos war, packte ich zwei Reisetaschen  ( nach der japanischen Philosophie: " Du sollst nicht mehr besitzen als Du tragen kannst." ) bin nach Südfrankreich gereist und habe als Tagelöhner in der Werbeindustrie neu angefangen ( Prospektverteilung ).
Das reichte zum überleben.  Meine PKV wollte ich nicht verlieren, da bereits hohe Altersrückstellungen gebildet wurden.
Heute bin ich immer noch Tagelöhner,  schreibe für art-direktoren " Claims ", die damit gut verdienen...
... aber die unbegreifliche Fügung des Schicksals gibt mir eine neue Chance.

Gruß Claude
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