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Autor Thema: Zwangsversteigerung droht!  (Gelesen 5397 mal)

dartagnan

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Zwangsversteigerung droht!
« am: 13. März 2008, 19:42:12 »

Hallo, ich habe folgendes Problem. Mein Vater hat vor 3 Wochen Insolvenz angemeldet. Er hatte ein Bauunternehmen, Rechtsform GmbH.
Momentan belaufen sich die Schulden beim Finanzamt auf ca. 40.000 € wozu noch diverse kleine Gläubiger kommen. Höchstwarscheinlich werden aus verschiedensten Gründen die Schulden beim Finanzamt der GmbH in persönliche Schulden umgewandelt. Dies hätte natürlich zur Folge da er zahlungsunfähig ist, dass sein Vermögen gepfändet werden würde. Sprich unser Haus. Hier hält er 50 % der Anteile die anderen 50 % meine Mutter. Gibt es eine Möglichkeit die drohende Zwangsversteigerung abzuwenden? Sprich käme eine Überschreibung des Hauses in Betracht? Wenn ja wie macht man das. Ich wäre für einen Ratschlag sehr dankbar.
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paps

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Re: Zwangsversteigerung droht!
« Antwort #1 am: 13. März 2008, 21:14:43 »

Jetzt noch zu überschreiben, wäre anfechtbar.

Wie sehen die Grundbucheinträge aus.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

dartagnan

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Re: Zwangsversteigerung droht!
« Antwort #2 am: 13. März 2008, 21:39:53 »

Erstmal Danke für die Antwort. Im Grundbuch sind keine Lasten eingetragen.
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ThoFa

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Re: Zwangsversteigerung droht!
« Antwort #3 am: 13. März 2008, 22:29:03 »

Hallo,

Schulden einer GmbH werden nicht einfach mal so auf den Geschäftsführer "umgeschrieben". Was bewegt Sie zu dieser Annahme ?

MfG

ThoFa
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oscomp

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Re: Zwangsversteigerung droht!
« Antwort #4 am: 19. März 2008, 21:15:18 »

Das FA kann den Geschäftsführer gem. §§34 u. 69 AO in Haftung nehmen.
Dies erfolgt zwar nicht "einfach mal so", die Vollsterckung gegen die GmbH mu erfolg- oder aussichtslos sein, stellt aber für das FA auch keine allzu grosse Aufgabe dar..
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ThoFa

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Re: Zwangsversteigerung droht!
« Antwort #5 am: 19. März 2008, 23:13:25 »

Hallo,

mir ist schon klar nach welchen Normen jemand zur Haftung herangezogen wird, aber zunächst gilt es zu prüfen, ob es überhaupt konkrete Befürchtungen gibt. Der Threadersteller scheint aber seine Lösung gefunden haben....

MfG

ThoFa
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